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Sonderfonds: Schritt der Staatsadvokatur für LH Durnwalder „Routineentscheidung"

Nachdem das Land die Beschlagnahmung der Sonderfonds-Akten durch den Rechnungshof beanstandet hatte, hat sich nun die Staatsadvokatur vor dem Verfassungsgericht auf ein Verfahren eingelassen. Landeshauptmann Luis Durnwalder bezeichnet diesen Schritt als „Routineentscheidung".

Zu den jüngsten Medienberichten rund um die Sonderfonds-Ermittlungen legt Landeshauptmann Durnwalder Wert auf die Feststellung, dass der Schritt der Staatsadvokatur eine zu erwartende Entscheidung gewesen sei. In den Fällen, in denen sich das Land wegen Zuständigkeitsfragen an das Verfassungsgericht wendet, sei dieses Vorgehen vonseiten des Staates üblich.

Nun liege es am Verfassungsgericht zu entscheiden, ob die Vorgangsweise des Rechnungshofes gerechtfertigt gewesen sei. Er warte weiterhin gelassen die weiteren Ermittlungen ab, so der Landeshauptmann.

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