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Landesregierung: Reiseleiter, Skilehrer, Tourismus und Bauleitplan Sexten
Die eigenen Regelungen der Berufe der Reiseführer und Skilehrer will die Landesregierung gegen Rom und Brüssel verteidigen. Dies wurde heute (4. Februar) ebenso entschieden, wie die Auflösung der Landesabteilung Tourismus. Nicht genehmigt wurde indes eine Änderung des Bauleitplans von Sexten.
Land verteidigt Reiseleiter und Skilehrer
Die erst kürzlich erlassenen Regelungen für Reiseleiter und Fremdenführer will das Land auch vor dem Verfassungsgericht verteidigen. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen. "Der Staat spricht uns das Recht ab, diese Berufe zu regeln, wir sind aber überzeugt davon, dass uns die Autonomie dieses Recht gibt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Ebenso verteidigen will die Landesregierung die traditionelle Skilehrerausbildung in Südtirol. Der Angriff dagegen kommt diesmal nicht aus Rom, sondern aus Brüssel, nachdem die EU darauf besteht, dass Skilehrer aus ganz Europa in Südtirol tätig werden dürfen. "Wir sehen dies auch vor, wenn es um die Betreuung eigener Gästegruppen durch Skilehrer von außerhalb geht, was aber die 'normale' Skilehrer-Tätigkeit betrifft, so wollen wir das qualitativ hohe Niveau durch unsere Ausbildungs-Anforderungen beibehalten", so Durnwalder. Ein entsprechendes Schreiben mit den Erklärungen von Südtirols Weg geht nun an Rom, das dieses nach Brüssel weiterleiten wird.
Landesabteilung Tourismus wird aufgelöst
Die Umbildung der Landesregierung samt der Neuordnung der Kompetenzen wird auch für Straffungen in der Verwaltung des Landes genutzt. Nachdem die Zuständigkeit für den Tourismus künftig bei Landesrat Thomas Widmann liegen soll, der auch bereits andere Wirtschaftsbereiche verwaltet, wird die Landesabteilung Tourismus aufgelöst und das dazu gehörende Amt künftig Teil der Landesabteilung Handwerk, Industrie und Handel sein. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen.
Sexten: Bauleitplanänderung abgelehnt
Eine von der Gemeinde Sexten beschlossene Änderung des Bauleitplans, in der die Ausweitung eines Gewerbegebiets zur Ansiedlung eines Busunternehmens vorgesehen war, hat die Landesregierung heute abgelehnt, nachdem auch das Gutachten der Landesraumordnungskommission bereits negativ ausgefallen war. Begründet wird die Ablehnung damit, dass das Gewerbegebiet nach seiner Erweiterung direkt an ein Erholungsgebiet grenzen würde, dass die Fläche zur Erweiterung in einer Gefahrenzone liege und der Verkehr letztendlich durch die gesamte Ortschaft und die Wohnbauzone Heideckstraße hindurch geführt werden müsse.
chr
Beschlüsse der Landesregierung vom 04.02.2013
Landeshauptmann Durnwalder zur Neuverteilung der Kompetenzen in der Landesregierung
Landeshauptmann Durnwalder zur Neuverteilung der Kompetenzen in der Landesregierung
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