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Mehrfamilienhäuser: Energiekosten nach Verbrauch berechnen

Einen Schritt nach dem anderen setzt die Landesregierung, um den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß nachhaltig zu senken und Südtirol zum Klimaland zu machen. Der nächste Schritt ist die heute (23. April) im Amtsblatt veröffentlichte Verpflichtung für Mehrfamilienhäuser, den Heiz- und Warmwasserbedarf Wohneinheit für Wohneinheit genau zu erfassen. Dadurch wird nicht nur Energie eingespart, sondern auch eine gerechtere Abrechnung und Aufteilung der Kosten erreicht.

Archiv: LPA

Den Energieverbrauch senken, den CO2-Ausstoß reduzieren und den verbleibenden Energiebedarf aus Quellen decken, die drei Voraussetzungen erfüllen: sicher, sauber, aus Südtirol: Dies sind die Ziele, die sich die Landesregierung mit ihrer Klimastrategie setzt. Ein weiterer Mosaikstein bei der Umsetzung dieser Strategie ist die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung des Energiebedarfs in Mehrfamilienhäusern, die vor dem 30. Juni 2000 gebaut worden sind und in denen die einzelnen Wohneinheiten Heizung-, Kühl- oder Warmwasserbereitungsanlage gemeinsam nutzen.

Laut Vorgabe der Landesregierung müssen in Zukunft auch in älteren Kondominien mit mehr als vier Wohnungen Zähler eingebaut werden, die eine individuelle Erfassung des Energiebedarfs ermöglichen. In Gebäuden, die nach dem 30. Juni 2000 gebaut worden sind, ist die Erfassung pro Wohneinheit bereits Pflicht. „Der Einbau dieser Messsysteme auch in älteren Mehrfamilienhäusern gewährleistet eine gerechte und für den Bürger nachvollziehbare Abrechnung und Aufteilung der Kosten", sagt Landesrat Florian Mussner. Außerdem, so Mussner, sei durch die transparente Verbrauchsmessung auch eine Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung zu erwarten.

Ab 1. Jänner 2015 sind die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung des Energiebedarfs Pflicht. Bis zu diesem Datum wird der Einbau der Messsysteme mit bis zu 30 Prozent der anerkannten Kosten gefördert. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss vor Beginn der Arbeiten angesucht werden und die Rechnungen müssen vor dem 1. Jänner 2015 ausgestellt sein.   Angesucht werden kann die Förderung beim Amt für Energieeinsparung. „Durch diese Unterstützung geben wir einen Anreiz für die rasche Umsetzung dieser Richtlinie, die ein weiterer Schritt in Richtung Klimaland darstellt", so Landesrat Mussner.

Alle Informationen zur neuen Richtlinie gibt's im Internet auf www.provinz.bz.it/umweltagentur/energie/verbrauchsabhaengige-erfassung-energiebedarf.asp.

ohn

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