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Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen: 151 Verfahren abgeschlossen

LPA - Der vom Land eingerichtete Dienst zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitfällen im Gesundheitsbereich, kurz „Schlichtungsstelle“, ist seit sechs Jahren tätig und hat 151 von insgesamt 176 Verfahren abgeschlossen. Vor kurzem wurde eine neue Kommission dafür eingesetzt. Die Schlichtungsstelle war von Landesrat Richard Theiner nach dem Vorbild der Schlichtungsstelle der Tiroler Ärztekammer eingeführt worden. Beim Start 2007 war diese unabhängig arbeitende Stelle eine Neuheit auf dem italienischen Staatsgebiet.

Die von der Südtiroler Landesregierung im heurigen Juni neu ernannte „Kommission zur Schlichtung von Arzthaftungsfragen" ist vor wenigen Tagen zur ersten Arbeitssitzung zusammengetroffen. Dabei würdigte die Direktorin der Landesabteilung Gesundheitswesen Irmgard Prader die Verdienste von Richter Josef Kreuzer, der als erster Vorsitzender der Kommission die Schlichtungsstelle geleitet hatte und wünschte der neuen Vorsitzenden, Richterin Ulrike Segna, ihrem Stellvertreter, Richter a. D. Edoardo Mori, sowie dem ganzen Team viel Erfolg bei der heiklen Arbeit in dieser für die Patienten so wichtigen Anlaufstelle.

Weitere Mitglieder des Gremiums sind Fabio Cembrani, Leiter der Gerichtsmedizin im Sanitätsbetrieb des Trentino, die freiberuflich tätige Gerichtsmedizinerin Antonia Tessadri sowie die Rechtsanwälte Stephan Vale und Silvia Winkler. Sekretär und Kontaktperson ist nach wie vor der Jurist Christian Leuprecht in der Landesabteilung  Gesundheitswesen in Bozen. Patienten können die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen in Anspruch nehmen, um solche Schadensfälle klären zu lassen, die ihrer Meinung nach auf einen Fehler in der ärztlichen Diagnose, in der Behandlung oder bei einer unzulänglichen Aufklärung zurückzuführen sind. Die Schlichtungsstelle kann dazu sachdienliche Unterlagen einholen und diese fachlich prüfen lassen. Im Falle einer erwiesenen Arzthaftung bemüht sich die Schlichtungsstelle um eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien. Nur 18 der 151 abgeschlossenen Fälle waren unbegründet, während in 61 von 151 Fällen von ärztlicher Seite Schadensersatz geleistet wurde. Von den insgesamt 176 aufgenommenen Fällen betrafen 147 Verfahren den Sanitätsbetrieb und 29 Verfahren privat niedergelassene Ärzte.

Mehr Infos über die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen  gibt es im Web unter: http://www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1001620.

SAN