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Landesregierung: Wahlkommission soll für Klarheit bei Briefwahl sorgen
Einige Unklarheiten gibt es derzeit bei der Abwicklung der Briefwahl, die in diesem Jahr erstmals für die Landtagswahlen zulässig ist. "Das Gesetz ist vor allem dort auslegungsbedürftig, wo es um die Briefwahl von Südtirolern geht, die sich kurzfristig zum Wahltag außerhalb ihrer Gemeinde aufhalten", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Klarheit soll nun die Wahlkommission schaffen.
Die Briefwahl war heute Thema in der Landesregierung, weil einige Punkte bei der Abwicklung nach wie vor offen sind. "Keine Schwierigkeiten gibt es bei allen Auslandssüdtirolern, die ins AIRE-Melderegister eingetragen sind", so Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. Sie wurden bereits frühzeitig kontaktiert und haben alle notwendigen Informationen zur Abwicklung der Briefwahl erhalten. All jene AIRE-Wähler, die trotz der Briefwahl-Möglichkeit in der Heimatgemeinde wählen wollen, haben auch dazu Gelegenheit, müssen allerdings bis spätestens 27. September einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde stellen. Auch für sie gibt es jedenfalls keine Reisekosten-Entschädigung mehr.
Neben den Auslandssüdtirolern gibt es auch für all jene die Möglichkeit der Briefwahl, die zwar nicht im AIRE-Register eingetragen sind, trotzdem aber längerfristig im Ausland weilen, etwa aus Studiengründen. Voraussetzung ist, dass sie bis 27. September bei ihrer Heimatgemeinde den notwendigen Antrag zur Briefwahl (siehe: http://wahlen.provinz.bz.it/) stellen und ab diesem Zeitpunkt über eine feste Adresse außerhalb Südtirols verfügen.
"Klärungsbedarf gint es bei jenen Südtirolern, die wegen kurzfristiger Urlaubsplanungen am Wahltag abwesend sind", so Landeshauptmann Durnwalder. Auch sie müssten den Antrag um Briefwahl bis 27. September stellen, danach müssten sie aber lange genug im Ausland sein, damit ihnen die Wahlunterlagen zugeschickt werden können und sie auch die Zeit haben, diese bis 25. Oktober wieder an die zentrale Wahlbehörde in Bozen zurückzuschicken. Bis zu diesem Tag müssen nämlich alle Briefwahlstimmen in Bozen eingelangt sein.
Landeshauptmann Durnwalder hat heute jedenfalls betont, dass es nicht an der Landesregierung sei, eine Interpretation des Wahlgesetzes zu liefern. "Wir ersuchen daher die aus Richtern bestehende Wahlkommission, die aufgeworfenen Fragen in Sachen Briefwahl bereits in ihrer ersten Sitzung zu klären", so Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung.
chr