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Regierung erteilt langersehnte Kontingente für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern

LPA - Große Erleichterung und Genugtuung rief in Südtirol heute die Nachricht hervor, dass die Kontingente für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern für das heurige Jahr gesichert sind. Das entsprechende Dekret des Arbeitsministers ist heute im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht. "Mit 15.700 saisonalen Genehmigungen hat die Regierung dem Bedarf und der Forderung Südtirols Rechnung getragen", freute sich Arbeitslandesrätin Luisa Gnecchi.

Ab kommenden Montag können bereits die Anträge um Arbeitsgenehmigung bei den Arbeitsämtern eingereicht werden, so der Direktor der Landesabteilung für Arbeit, Helmuth Sinn. Sein Appell an die Arbeitgeber lautet, nicht sofort Anträge für den gesamten Bedarf an Nicht-EU-Bürgern vorzulegen, sondern die Anträge stufenweise je nach Beginn der Arbeitstätigkeit einzureichen. "Im Interesse der Wirtschaft wollen wir auf diese Weise vermeiden, dass unsere Arbeitsämter vor lauter Anträgen lahm gelegt werden", erläutert Abteilungsdirektor Sinn dazu. Insbesondere sollten noch keine Anträge für Erntehelfer eingereicht werden, dafür stehe noch genügend Zeit zur Verfügung.

Die Einwandererkontingente betreffen Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern (Slowenien, Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Rumänien und Bulgarien) sowie aus Serbien, Kroatien, Montenegro, Bulgarien, Rumänien, Albanien, Tunesien, Marokko, Ägypten, Nigeryen, Moldawien und Sri Lanka. Für Arbeitnehmer aus anderen Ländern (z.B. Pakistan, Kolumbien, Brasilien) stehen nur 500 saisonale Arbeitsgenehmigungen zur Verfügung, die allerdings innerhalb 31. März 2003 beantragt werden müssen. Darüber hinaus kann für Nicht-EU-Bürger unabhängig vom Herkunftsland eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden, wenn mit den betreffenden Arbeitnehmern 2001 oder 2002 bereits ein saisonales Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Mit den 15.700 Saisongenehmigungen dürfte der gesamte Bedarf für das laufende Jahr gedeckt sein, geben sich Landesrätin Gnecchi und Abteilungsdirektor Sinn zuversichtlich.

Was die Arbeitsgenehmigungen für befristete und unbefristete Zeit betrifft, sind nur 400 Anträge möglich. Hierfür können nur Arbeitskräfte aus Albanien, Tunesien, Marokko, Ägypten, Nigeryen, Moldawien und Sri Lanka angefordert werden. Für andere Länder hat Rom noch keine Kontingente bereitgestellt.

SAN