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Landesregierung erhöht Mietbeitrag für Alleinerziehende

Der Mietbeitrag für Alleinerziehende mit einem Kind wird um durchschnittlich 80 Euro erhöht. Dies hat die Landesregierung heute (10. Juni) auf Vorschlag von Landesrätin Martha Stocker beschlossen.

2012 hat die Landesregierung die Unterstützung für das Wohnen durch die Zusammenlegung des Wohngeldes des Wohnbauinstituts mit dem Mietbeitrag des Landes neu geregelt. Die Neuregelung hat sich bewährt, weil sie die Doppelgleisigkeiten ausgemerzt und die Treffsicherheit der Unterstützung erhöht hat. Nur bei zwei Zielgruppen hat die Neuregelung zu Problemen geführt: Den Alleinerziehenden mit einem Kind sowie älteren Alleinstehenden mit niedrigem Einkommen.

Heute hat die Landesregierung die Förderkriterien für diese beiden Personengruppen angepasst. Während für die Mindestrentner ein eigener Passus in die Verordnung zur Rückerstattung der Wohnungsnebenkosten eingebaut worden ist (siehe eigene Meldung), wurde für die Alleinerziehenden mit einem Kind der Abzug des Jahresbetrages von 1900 Euro netto von der Berechnungsgrundlage eingefügt. Durch diesen Abzug ergibt sich je nach Fall eine Erhöhung des zustehenden Mietbeitrages von etwa 75 bis 85 Euro im Monat. Die Mehrausgaben, die durch die Erhöhung der Unterstützung für die Alleinerziehenden einhergeht, werden durch die Herabsetzung der Höchstmietbeiträge abgedeckt.  

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