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Gefahrenzonenplan Meran: Maßnahmen für jedes Fließgewässer

Die Gemeinde Meran hat den Gefahrenzonenplan genehmigt, ein Instrument, um eventuelle Eingriffe zum Schutz vor Naturereignissen wie etwa Wassergefahren zu planen. Die Landesabteilung Wasserschutzbauten arbeitet einen Maßnahmenkatalog aus, in dem für jedes Fließgewässer ein Konzept erstellt wird; damit sollen Gefahren eingedämmt bzw. Schäden an bestehenden Gebäuden verhindert werden.

"Der Gefahrenzonenplan", unterstreicht der für die Gemeinden und für Wasserschutzbauten und Zivilschutz zuständige Landesrat Arnold Schuler, "ist ein unentbehrliches Instrument, um die künftige urbanistische Entwicklung einer Gemeinde planen zu können". Bei der Gefahrenzonenplanung werden fünf Zonen unterschieden: rot (sehr hohe Gefahr - Verbotsbereich) mit absolutem Bauverbot; blau (hohe Gefahr - Gebotsbereich) mit streng geregelter Bautätigkeit; gelb (mittlere Gefahr - Hinweisbereich) mit geringen Einschränkungen; hellgrau (untersuchte Gebiete, die zum Zeitpunkt der Untersuchungen keine Gefahr aufweisen); weiß (nicht untersuchte Flächen, weil nicht interessant).

"Der Maßnahmenkatalog", erklärt Abteilungsdirektor Rudolf Pollinger, "enthält Vorschläge zu Investitionen in Schutzbauten an Fließgewässern seitens der Abteilung Wasserschutzbauten und Vorschläge zu Zivilschutzmaßnahmen von Seiten der Gemeinde". Dieser Maßnahmenkatalog ist der Gemeinde Meran vorgestellt worden. Dabei wurde über Maßnahmen diskutiert, gemeinsam eine Entscheidung getroffen und eine Prioritätenliste erstellt; Programmierung, Finanzierung, Projektierung und Verwirklichung liegen nun in der Hand der Abteilung Wasserschutzbauten.

Die Gemeinde ist dafür zuständig, die Zustimmung von Seiten der Bevölkerung und der von den Maßnahmen betroffenen Grundbesitzer einzuholen.

mac