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Lastkraftwagen: Neue Regelung für Fahrten über die Schweiz

LPA - Die Verteilung von Genehmigungen für Lastkraftwagen, die in der Schweiz fahren, wurde für das Jahr 2003 neu geregelt. Dies teilt das Landesassessorat für Transportwesen mit.

Wie aus dem staatlichen Gesetzesanzeiger (Gazetta ufficiale) Nr. 68 vom 22. März 2003 zu entnehmen ist, wurde die Verteilung von Genehmigungen für Lastkraftwagen, die durch die Schweiz fahren, für das Jahr 2003 neu geregelt.
Dabei wird zwischen Genehmigungen des Typs A für Transporte von 35 bis 40 Tonnen und Genehmigungen des Typs B für Transporte bis zu 28 Tonnen unterschieden.
Genauere Informationen können auf der Internetseite des Ministeriums unter www.infrastrutturetrasporti.it abgefragt werden.
Die entsprechenden Anfragen müssen an das Ministerium für Infrastrukturen und Transporte – Ministero delle Infrastrutture e die Trasporti – Dipartimento trasporti terrestri – Via Giuseppe Caraci, 36, 36 – 00157, Rom gerichtet werden.

SAN