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Kulturgesetzentwurf: Vielfalt und Zusammenarbeit fördern

Das von der Landesregierung am Dienstag als Entwurf verabschiedete Kulturgesetz steht im Zeichen der Förderung von Vielfalt und der verstärkten Zusammenarbeit der Kulturräume. Das betonte bei der heutigen (28. Mai) Vorstellung des Landesgesetzentwurfs Kulturlandesrat Philipp Achammer. Landesrat Christian Tommasini sprach von einer "Garantie für Vielfalt".

Den Entwurf für ein neues Landeskulturgesetz haben heute die Kulturlandesräte Achammer und Tommasini vorgestellt - Foto: LPA/mb

Ein breiteres Spektrum an Förderinstrumenten und  Förderungsberechtigten, die Steigerung der Planungssicherheit, den Abbau von Bürokratie und die gesetzliche Vereinfachung - darauf zielt das neue Landeskulturgesetz ab, dessen Entwurf die Kulturlandesräte Philipp Achammer und Christian Tommasini nach der Genehmigung durch die Landesregierung heute auf einer Pressekonferenz vorgestellt haben.

Das Landesgesetz, auf dessen Grundlage Kultur in Südtirol gefördert wird, stammt im Kern aus dem Jahre 1958. Ein neues einheitliches Kulturförderungsgesetz für Südtirol zu formulieren, sei also notwendig gewesen, so Landesrat Achammer heute. In einer einfachen und übersichtlichen Regelung habe man nun sieben Gesetze zusammengefasst.

"Mit der neuen Gesetzesregelung möchten wir zum einen das Spektrum der Förderinstrumente erweitern. Auch wollen wir die Möglichkeit mehrjähriger Förderungen einführen, die Planungssicherheit geben sollen. Wir möchten zudem den Kreis der Fördernehmenden ausbauen, um ausgewählte Bereiche der Kreativwirtschaft als Kulturakteure anzuerkennen", so Landesrat Achammer zu den Inhalten des Gesetzentwurfs. Eine gezielte und nachhaltige Förderung sei angesichts gleichbleibender Geldmittel notwendig. 

Als Neuerungen hob der Landesrat die vorgesehene Möglichkeit der direkten Verlagsförderung sowie die Film- und Medienförderung hervor. "Es handelt sich dabei nicht um die Filmförderung zur Wertschöpfung, wie sie BLS betreibt, sondern um die Förderung von Film- und Medienproduktionen von kulturellem und dokumentarischem Wert", so Landesrat Achammer.

Der Landesrat verwies auf die geplante Neuregelung der Kulturbeiräte: Neben dem deutschen, italienischen und ladinischen Kulturbeirat soll künftig ein Landeskulturbeirat, der sich aus den drei Beiräten zusammensetzt, vor allem kulturpolitische Fragestellungen bearbeiten. Neu und einheitlich ausgerichtet werden soll die Künstlerförderung. Dabei werde man auch auf indirekte Förderungen und Unterstützungen ins Auge fassen, so Landesrat Achammer.  

Auf den Stellenwert der Kultur und die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Sprachgruppen ging der italienische Kulturlandesrat Christian Tommasini ein: "Das neue Gesetz soll mehr Teilhabe ermöglichen. Dabei wollen wir dem bildungspolitischen Aspekt besondere Beachtung schenken." Für alle, die mit dem Gesetz arbeiten müssen, sei der Abbau von Bürokratie besonders wichtig, so der italienische Kulturlandesrat.

Die Fördermöglichkeit für Film und Medien und die Aufwertung der Ladiner im Landeskulturbeirat seien für die ladinische Kultur von besonderer Bedeutung, erklärte Alexander Piccolruaz von der Ladinischen Kulturabteilung in Vertretung von Kulturlandesrat Florian Mussner.

Nach der ersten Zustimmung durch die Landesregierung wird die Gesetzesnovelle nun an den Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt. Darüber hinaus geht die Diskussion über den Gesetzestext weiter, zu der Kulturlandesrat Achammer kulturelle Organisationen, Verbände, Vereine und Interessierte eingeladen hat, und zwar am Freitag, 29. Mai 2015, in Bozen und am Montag, 1. Juni 2015, in Meran. Dabei sollen auch Anregungen für die anstehende Ausarbeitung der Förderkriterien gesammelt werden.

Informationen:
www.provinz.bz.it/kulturperspektiven 
Hier können auch Anregungen zur Neuformulierung der Förderkriterien deponiert werden.

jw

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