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Ministerrat stimmt Gesetz zur Unterstützung Zöliakiekranker zu

Der italienische Ministerrat hat bei seiner jüngsten Sitzung Anfang Juli das Südtiroler Gesetz zum Ankauf glutenfreier Lebensmittel behandelt und dessen Nichtanfechtung beschlossen. "Somit ist bestätigt, dass Zöliakiekranke auch für außerhalb der Apotheken gekaufte glutenfreie Lebensmittel eine Kostenrückerstattung in Anspruch nehmen können", so Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.

Knapp 1200 Menschen in Südtirol sind von Zöliakie betroffen und auf eine glutenfreie Ernährung angewiesen. Nach dem jüngsten Beschluss des Ministerrates, das neue Südtiroler Landesgesetz zur Unterstützung Zöliakiekranker nicht anzufechten, erhalten betroffene Patienten zukünftig über die im staatlichen Register gelisteten Produkte hinaus auch für jene Lebensmittel einen finanziellen Zuschuss, die sich laut den EU-Bestimmungen für eine glutenfreie Ernährung eignen. "Damit können betroffene Patienten ihre Diätprodukte auch außerhalb der Apotheken kaufen und trotzdem die wie bisher vorgesehene Kostenrückerstattung von maximal 140 Euro monatlich in Anspruch nehmen", erklärt Landesrätin Stocker.

Das Gesetz sieht eine größere Auswahl und höhere Flexibilität im Einkauf für die Zöliakiepatienten sowie eine Reihe von bürokratischen Vereinfachungen in der Abrechnung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb vor. Die bisherige Kostenrückerstattung über Gutscheinkarten in Papierform soll mithilfe elektronischer Datenverarbeitungssysteme erleichtert werden.

mp