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Dekret für Zugang zur gewerblichen Güterbeförderung bis 30. Juni 2004 verlängert

LPA - Mit einem Dekret hat die Regierung in Rom die geltenden Bestimmungen für den Zugang zur gewerblichen Güterbeförderungs-Tätigkeit bis zum 30. Juni 2004 verlängert. Dies teilt das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport mit.

Das ursprüngliche Dekret wäre am 30. Juni 2003 verfallen. Mit dem Gesetzesdekret Nr. 147 vom vom 24. Juni 2003 hat die Regierung die Bestimmungen für den Zugang zur gewerblichen Güterbeförderungs-Tätigkeit bis zum 30. Juni 2004 verlängert. Damit bleiben alle Bestimmungen, die im alten Dekret enthalten waren, aufrecht.

Frächterunternehmer, die mit LKWs über 3,5 Tonnen Nutzlast Güter transportieren wollen, müssen in das entspechende Berufsverzeichnis eingetragen sein. Neue Unternehmen müssen auch weiterhin ihre Ehrbarkeit, die fachliche Befähigung und die finanzielle Sicherheit vorweisen. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die neu in den Markt einsteigen, entweder ein Unternehmen, das die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, oder dessen gesamten Fuhrpark aufkaufen.

bch