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Öffentliche Verwaltung: Ja zu Zweijahrsplan für Sammelbeschaffungen

Die Landesregierung hat den Zweijahresplan der Sammelbeschaffungen genehmigt. Der Sammelankauf von Energie, Büromaterial oder Streusalz bringt Einsparungen.

Um beim Einkauf von Material und von Dienstleistungen effizient und kostengünstig vorzugehen, setzt die öffentliche Verwaltung zunehmend auf Sammelbeschaffungen. Heute hat die Landesregierung den Zweijahresplan 2017-18 der Sammelbeschaffungen genehmigt, den die Landesvergabeagentur AOV ausgearbeitet und vorgelegt hat.

Die Landesagentur  für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentlicher Bau-, Dienstleitungs- und Lieferaufträge hat den Auftrag, Strategien für Ausschreibungen und Beschaffungsverfahren zu entwickeln, die einerseits Qualität garantieren und andererseits den Verwaltungsaufwand klein halten und die Kosten minimieren. Diesem Zweck dienen die Sammelbeschaffungen, bei denen die Landesvergabeagentur Güter und Dienstleistungen für verschiedene öffentliche Verwaltungen zentral erwirbt. Die größere Menge bedingt niedrigere Preise. Zudem kann die zentrale Beschaffungsstelle mit Marktkenntnissen und –erfahrung punkten.

Voraussetzung  dafür, dass Sammelbeschaffungen erfolgreich und sinnvoll durchgeführt werden können, sind Analysen. Zum einen muss der Bedarf erhoben werden, zum anderen das Angebot. Auf der Grundlage dieser Vorarbeit hat die Landesvergabeagentur nun einen Zweijahresplan für Sammelbeschaffungen erarbeitet, dem die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher zugestimmt hat.

Der Plan gibt die Richtlinien für die Sammelbeschaffungen vor. So können Sammelbeschaffungen nur für Dienstleistungen und Güter getätigt werden, die standardisiert werden können, deren Bedarf zumindest über zwei Jahre hinweg geplant werden kann, deren Wert über 500.000 Euro pro Jahr liegt und die von verschiedenen Verwaltungen genutzt oder benötigt werden. Zudem darf sich der Sammeleinkauf nicht negativ auf die örtlichen kleinen und mittelgroßen Unternehmen KMU auswirken. „Daher setzen wir dort, wo es vermehrt lokale Produzenten oder Händler gibt, auf den elektronischen Markt und nicht auf zentrale Ausschreibungen“, betont Landeshauptmann Kompatscher mit Verweis darauf, dass die Landesregierung volkswirtschaftliche Aspekte im Auge behalte.

Solche Bereiche und Kategorien werden im Sammelbeschaffungsplan auch schon vorgegeben: So sollen im kommenden Jahr 2017 eine Reihe von Konventionen neu aktiviert werden. Es handelt sich dabei um Bücher, Lebensmittel, Übersetzungsdienste, Versicherungen und Bekleidung, IT-Geräte, Software, Reinigungsmaterial, Wartungsmaterial und die Wartung von Immobilien und Anlagen. Sie kommen zu den bereits aktivierten Konventionen hinzu, die Papier und Büromaterial, elektrische Energie, Streusalz und Gas zum Gegenstand haben. 2018 sollen weitere neue Sammelbeschaffungsverfahren ausgeschrieben werden, darunter die Wartung von Fahrzeugen.

Nicht über die Landesvergabestelle abgewickelt werden die Beschaffungsverfahren für sanitäre Güter und Dienstleistungen, zumal – wie es im Beschluss heißt – „der Südtiroler Sanitätsbetrieb über das nötige Personal, Know-how und die Erfahrung verfügt“. Zu diesem Zweck erhält er von der AOV eine Delegierung.

 

jw