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Sanitätsbetrieb: Auswahl der Führungsspitze wohlüberlegt

Die Auswahlkommissionen zur Besetzung der Führungspositionen im Sanitätsbetrieb haben beratende Funktion. Darauf weist Landesrätin Martha Stocker hin.

"Die Kommission für die Auswahl des Sanitätsdirektors hat wie jene für die Auswahl des Verwaltungs- und des Pflegedirektors eine beratende, nicht eine beschließende Funktion. Wir nehmen die Einschätzungen dieser Kommissionen zur Kenntnis und nach Einsicht in die Protokolle werden wir eine wohlüberlegte Entscheidung treffen. Bei allen Kandidaten handelt es sich auf jeden Fall um hochqualifizierte und anerkannte Fachkräfte", stellt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker nach den jüngsten Medienberichten zum Auswahlverfahren des neuen Sanitätsdirektors klar.

Nach der Einsicht in die Protokolle der Auswahlkommissionen werde gemeinsam über die nächsten Schritte beraten, es bleibe allerdings beim vorgesehenen Zeitplan, die drei vakanten Führungspositionen des Sanitätsbetriebes (Sanitätsdirektor, Verwaltungsdirektor und Pflegedirektor) bis zum Jahresende neu zu besetzen. "Dieses neue Team wird gemeinsam mit dem Generaldirektor und den Bezirksdirektoren die künftige Gesundheitsversorgung sichern und den Sanitätsbetrieb in die Zukunft führen. Deshalb muss die Entscheidung sei es  für die Landesregierung als auch für den Generaldirektor wohlüberlegt sein", unterstreicht die Landesrätin. Laut derzeitigem Landesgesetz obliegt es dem Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, nach Anhörung der Landesregierung, die Ernennung der Führungsspitze vorzunehmen

LPA