News

Studienbeihilfen für das Gesundheitspersonal im Schuljahr 2016/17

Für die Grundausbildung der Gesundheitsberufe sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich werden auch im Schuljahr 2016/17 Studienbeihilfen gewährt.

Es geht um dieselben Berufsprofile, die an der Claudiana ausgebildet werden (Krankenpflege, Physiotherapie, Hebammen usw.): die Studienbeihilfen werden für jene Lehrgänge gewährt, die  im Ausland besucht werden. Nicht  finanziert werden können jene Ausbildungslehrgänge, mit denen ein Abschluss erlangt wird, der in Italien nicht anerkannt ist.

Die Studienbeihilfen von 1.400 Euro bis maximal 5.800 Euro werden in zwei Modalitäten ausgezahlt: entweder als einmalige Zahlung nach Genehmigung des Gewährungsdekretes (am Ende des Schuljahres müssen die Begünstigten die Teilnahmebescheinigung vorlegen) oder als Vorschuss in Höhe von 40 Prozent nach Genehmigung des Gewährungsdekretes und als Restzahlung in Höhe von 60 Prozent nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung am Ende des Schuljahres. 

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Einkommen der Familie. Für die Berechnung des Einkommens und für die Staffelung der Studienbeihilfen gelten dieselben Kriterien wie im Bereich Bildungsförderung. Eine Studienbeihilfe erhalten all jene Studierenden, deren Familieneinkommen nach Abzug der Freibeträge im Jahre 2015 weniger als 32.000 Euro betragen hat. 

Es gelten folgende Einreichetermine: der 27. Dezember 2016 für Kurse, die zwischen 1. August und 31. Dezember 2016 beginnen oder begonnen haben, der 31. Mai 2017 für jene Kurse, die zwischen 1. Jänner und 31. Juli 2017 beginnen.

Die Formblätter für die Gesuche sind im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals, Assessorat für Gesundheitswesen, Kanonikus-Gamper-Str. 1, III. Stock, Zimmer 380, Bozen, erhältlich. Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung können von der folgenden Web-Seite heruntergeladen werden: http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/beihilfen-gesundheitspersonal.asp

Für weitere Auskünfte steht das Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals zur Verfügung (Claudia Paulato – Tel. 0471/418152 – 0471/418140, E-mail: ausbild.gesundh@provinz.bz.it).

LPA