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Jagd: Ministerrat genehmigt zwei Durchführungsbestimmungen

Der Ministerrat hat heute in Anwesenheit von Landeshauptmann Kompatscher zwei Durchführungsbestimmungen zur Jagd genehmigt.

Kurzfristiger Umbau des Terminkalenders von Landeshauptmann Arno Kompatscher: Der Ministerrat in Rom hat heute (24. November) die Behandlung der beiden Durchführungsbestimmungen zur Jagd auf die Tagesordnung gesetzt. Die Entwürfe dazu waren von der Zwölferkommission ausgearbeitet worden. Es handelt sich dabei um die Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Jagd in Naturparks und jene zur Ausnahmeregelung für jagdbare Arten.

„Worum sich das Land Südtirol seit Jahrzehnten bemühen, ist heute gelungen“, freut sich Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Der Ministerrat hat die Durchführungsbestimmungen zur Jagd verabschiedet. Dadurch ermöglicht er Südtirol und auch dem Trentino, die Jagd autonomer zu gestalten und schafft Rechtssicherheit“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher, „im Sinne des gemeinsamen Anliegens von Naturschutz und Jagd, das Gleichgewicht zwischen Wildtieren und ihren Lebensräumen nachhaltig zu erhalten.“

So ist im Sinne der neuen Durchführungsbestimmungen die Jagd in Südtirols Naturparks – im Unterschied zum restlichen Staatsgebiet – nicht absolut verboten sondern weiterhin möglich. „Dies ist für uns von Bedeutung, da ein Fünftel der bejagbaren Fläche in Naturparks liegen“, so der Landeshauptmann, „mit der Durchführungsbestimmung wird nun klar festgelegt, dass es Zuständigkeit des Landes ist, die Jagd in den Naturparks zu regeln.“  

Die zweite Durchführungsbestimmung schafft Klarheit, was die jagdbaren Wildarten angeht und sichert auch in diesem Bereich die Zuständigkeit des Landes. In den vergangenen Jahren war diese Zuständigkeit immer wieder in Frage gestellt und ausgehöhlt worden, unter anderem durch Urteile des Verfassungsgerichtshofes. Die Jagd in den Naturparks wurde beanstandet und die Entnahmeermächtigungen von nicht jagdbaren Wildarten wurden wiederholt vom Verwaltungsgericht ausgesetzt.

„Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist es uns nun gelungen, unsere Zuständigkeit für die Jagd abzusichern“, sagt Landeshauptmann Kompatscher, der sich dafür auch bei den Südtiroler Parlamentariern, allen voran Senator Karl Zeller, bedankt. Damit seien in der laufenden Amtszeit bereits elf Durchführungsbestimmungen vom Ministerrat genehmigt worden.  Die beiden neuen Durchführungsbestimmungen treten nach ihrer Beurkundung durch den Staatspräsidenten und nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Landeshauptmann Kompatscher, Landesrat Arnold Schuler und Landesjägermeister Berthold Marx werden morgen

 

Freitag, 25. November 2016

um 10.30 Uhr

im Hotel Laurin (Damensalon)

Bozen,  Laurinstraße 4

 

im Rahmen einer Pressekonferenz über die Inhalte und die Auswirkungen der neuen Durchführungsbestimmungen auf das Jagdwesen in Südtirol informieren.

jw