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Aus der Landesregierung: Beihilfen für umweltschonenden Getreideanbau

Durch Beihilfen für den umweltschonenden Getreideanbau soll der derzeit flächenmäßig beschränkte traditionelle Anbau von Getreide weiterhin unterstützt werden.

Der in Südtirol sehr beschränkte Anbau von Getreide (im Bild Roggen) soll unterstützt werden, um die dadurch geschaffene einzigartige Kulturlandschaft in den Berggebieten zu erhalten. Foto: LPA/Abteilung Landwirtschaft

Bei der Pressekonferenz nach der heutigen (10. Jänner) Sitzung der Landesregierung wies Landeshauptmann Arno Kompatscher auf die Bedeutung dieser Maßnahme für die Biodiversität hin.

Mit dem heute von der Landesregierung auf Vorschlag von Agrarlandesrat Arnold Schuler genehmigten Beschluss erfolgen geringfügige Änderungen der vor zwei Jahren eingeführten Getreideprämie. Eine Anpassung des Beschlusses war notwendig, da die Zuständigkeit bzw. Abwicklung dieser Beihilfe vom Amt für Obst- und Weinbau an das Amt für Viehzucht übertragen wurde, erklärt Landesrat Schuler: Die Kriterien sehen außerdem einige Vereinfachungen bei der Gesuchsvorlage und Gesuchsabwicklung vor. So braucht es künftig kein Betriebsheft mehr, in dem die Herkunft des Saatgutes sowie die den Getreideanbau betreffenden Kulturmaßnahmen, einschließlich der Düngung und der Vorjahreskultur, aufgezeichnet werden müssen. Dem Gesuch ist auch kein Orthofoto mehr beizulegen, auf dem die Getreideanbaufläche grafisch abgegrenzt ist und die entsprechenden Grundparzellennummern ersichtlich sind.

Die Erfassung der Getreidefläche soll in Zukunft über die jährliche Lafis-Meldung (Land- und Forstwirtschaftliches Informationssystem) erfolgen. Die Beihilfe wird in Form einer Flächenprämie gewährt und beträgt jährlich 500 Euro pro Hektar. Keine Beihilfe gibt es unter einem Betrag von 300 Euro, demzufolge muss eine Mindestfläche von 0,6 Hektar gegeben sein. Die Beihilfe ist Teil der De-minimis-Beihilfe im Agrarsektor; diese sieht vor, dass jenen Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, über einen Zeitraum von drei Haushaltsjahren bis zu 15.000 Euro De-minimis-Beihilfen gewährt werden können.

Nicht verwenden dürfen die Antragstellenden beim Anbau von Getreide gentechnisch verändertes oder gebeiztes Saatgut, mineralische Dünger oder Klärschlamm; Voraussetzung ist zudem der Verzicht auf Verwendung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich Wachstumsreglern. Zudem muss die Einhaltung einer Fruchtfolge beachtet werden, bei der auf derselben Fläche der Anbau von Getreide - mit Ausnahme von Roggen - auf zwei aufeinander folgende Jahre beschränkt ist. Zugelassene Arten sind Buchweizen sowie Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Dinkel, Hartweizen, Zweikorn/Emmer und Einkorn, die auf Flächen in Südtirol angebaut werden.

mac

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Beschlüsse der Landesregierung 10.01.2017