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Bis 28. Februar um Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten ansuchen
Anlässlich des Internationalen Tages der Frauen und Mädchen in der Wissenschaft (11. Februar) erinnert der Landesbeirat für Chancengleichheit an die Einreichfrist für wissenschaftliche Arbeiten.
Die Vereinten Nationen haben den 11. Februar als Internationalen Tag der Frauen und Mädchen in der Wissenschaft festgelegt. Jährlich erinnert die UNESCO und die Frauenorganisation UN Women an diesen Tag daran, dass Frauen und Mädchen einen vollwertigen und gleichberechtigten Zugang zur Teilnahme an der Wissenschaft ermöglicht werden muss.
Anlässlich des Welttages erinnert Präsidentin Ulrike Oberhammer an die Initiative des Landesbeirates für Chancengleichheit in Südtirol: "Mit unserem jährlichen Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten wollen wir die vielfältigen Interessen und Themen der Studierenden zu Fragen der Gleichstellung zwischen Frau und Mann sichtbar machen und sie gleichzeitig ermutigen, ihren Weg in der Wissenschaft mutig weiterzugehen." Die bisher prämierten wissenschaftlichen Arbeiten kamen aus vielfältigen Bereichen wie Architektur, Städteplanung, Gesundheits- und Sozialwissenschaften sowie Bekämpfung und Prävention von Gewalt und dienten als Studiengrundlage für unterschiedliche Einrichtungen. "Frauen in der Wissenschaft zu fördern, bedeutet gleichzeitig auch Geschlechterstereotype abzubauen und durch die Karrieremöglichkeiten das Lohngefälle zwischen Frau und Mann zu reduzieren", sagt die Koordinatorin der Bewertungskommission Marlene Messner zu den Hintergründen für die Preisvergabe.
Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten: Anträge bis 28.02.22 einreichen
Der vom Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen jedes Jahr gewährte Förderpreis soll ein Ansporn für Studierende sein, sich mit dem Thema der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und mit anderen Geschlechterfragen auseinanderzusetzen. Die Förderpreise sollen dazu beitragen, Frauen in der Wissenschaft sichtbarer und ihre Studienergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Förderpreise werden im Jahr 2022 bereits zum 22. Mal vergeben. Zugelassen sind Diplomarbeiten, Dissertationen, Forschungsarbeiten und Abschlussarbeiten. Die detaillierten Richtlinien und der Vordruck für die Antragstellung sind auf der Landeswebseite zur Chancengleichheit unter "Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten" abrufbar.
Anträge und Informationen
Die Anträge müssen bis 28. Februar 2022 an das im Amt für Landessprachen und Bürgerrechte in der Landesabteilung Präsidium angesiedelte Frauenbüro übermittelt werden. Die Abgabe kann persönlich (Dantestraße 11, Bozen) oder per Mail (frauenbuero@provinz.bz.it) erfolgen. Weitere Informationen erteilt das Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 416970 oder per Mail.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/red