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Stromleitungen in Schutzgebieten: Förderung unterirdischer Verlegung

Die Beiträge für Stromverteilungsunternehmen für die unterirdische Verlegung von Freileitungen in Schutzgebieten werden wiedereingeführt: Die Hälfte der Kosten wird übernommen.

Die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Stromverteilerunternehmen für Anschlüsse an das Stromnetz wurden im Juli 2019 per Landesregierungsbeschluss festgelegt. Am heutigen Dienstag (8. März) hat die Landesregierung die Änderung dieser Richtlinien genehmigt.

Neu ist, dass für das Jahr 2022 die Beiträge für die unterirdische Verlegung von Freileitungen für Mittel- und Niederspannung in den Naturparks, im Nationalpark Stilfserjoch und in den Natura-2000-Gebieten wieder eingeführt werden. Für diese Eingriffe wird der Beitragssatz von 25 auf 50 Prozent der zugelassenen Kosten erhöht.

"Ziel ist es, die noch bestehenden Freileitungen in diesen sensiblen Gebieten, die für die Erhaltung von Natur und Landschaft von hohem Wert sind, zu entfernen", unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Weiterhin ausgesetzt bleibt die Gewährung von Beiträgen an Stromverteilerunternehmen für neue Anschlüsse an das Stromnetz sowie für den Austausch oder den Ausbau der Stromnetze im ländlichen Raum.


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LPA/tl/mpi