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Wassernotstand: Verordnung unterzeichnet
Heute Abend (21. März) hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Verordnung zum Wassernotstand im Einzugsgebiet der oberen Etsch bis Kastelbell unterzeichnet.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Instandhaltungsarbeiten am Kraftwerk Glurns, dessen Wasser aktuell nicht für die Frostberegnung zur Verfügung gestellt werden kann, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am heutigen Montag (21. März) eine Notverordnung unterzeichnet. "Mit dieser Notstandsregelung reagieren wir auf den sich abzeichnenden Wassermangel im Oberen Vinschgau", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. "Einerseits bleibt seit Wochen der Niederschlag aus, andererseits könnte bereits ab Ende März die Forstberegnung für die Apfelanbauflächen notwendig werden."
Betroffen sind circa 800 Hektar landwirtschaftliche Anbauflächen im Bereich Kastelbell-Laas, die von Wasserentnahmen aus der Etsch zu Frostschutzzwecken abhängig sind. Aufgrund der vorläufigen Außerbetriebnahme der Kraftwerke Glurns und Laas kann die zwischen Bonifizierungskonsortium Vinschgau und Alperia vereinbarte Wasserlieferung für die Frostschutzberegnung nicht wie üblich sichergestellt werden. Mit der Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks Glurns ist erst in der Woche vom 4. bis 10. April zu rechnen.
Die heute unterzeichnete Verordnung sieht vor, dass im Falle prognostizierten Frosts im Einzugsgebiet dieser Flächen mit entsprechender Vorlaufzeit eine zusätzliche Wassermenge von bis zu 6 Kubikmeter pro Sekunde aus dem Haidersee in die Etsch abgelassen werden darf. Der Wasserpegel im Haidersee ist bei Frostgefahr über eine längere Einspeisung von 3 Kubikmeter Wasser pro Sekunde aus dem Reschenstausee zu gewährleisten. Da es sich beim Ablass von 6 Kubikmetern Wasser in die obere Etsch um einen Eingriff in ein sensibles Ökosystem handelt, muss die Einspeisung von Wasser mit gradueller Steigerung der Wassermengen erfolgen, ebenso die Reduktion der eingespeisten Wassermengen. Auf dem betroffenen Flussabschnitt erfolgt ein Monitoring des Ökosystems und des Fischbestandes.
Der Wassernotstand zur Sicherstellung der Wassermengen für die Frostberegnung aus der Etsch gilt ab sofort bis zur Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks Glurns.
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LPA/mpi