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Landesregierung legt Wirtschafts- und Finanzdokument 2023-25 vor
Die Landesregierung hat heute das Wirtschafts- und Finanzdokument WFDL für den Dreijahreszeitraum 2023 bis 2025 genehmigt, das nun an den Landtag weitergeleitet wird.
Wie das Land Südtirol in den kommenden drei Jahren die zur Verfügung stehenden Finanzmittel und Ressourcen einsetzt, um die festgelegten strategischen Ziele zu erreichen, wird im Wirtschafts- und Finanzdokument des Landes festgeschrieben. Dieses WFDL wird im Sinne der staatlichen Haushaltsbestimmungen Jahr für Jahr von der Landesabteilung Finanzen in Zusammenarbeit mit sämtlichen Verwaltungsstrukturen des Landes erarbeitet und bis Ende Juni dem Landtag übermittelt.
Ein Klima allgemeiner Unsicherheit, das es in der jüngeren Geschichte noch nie gegeben habe, bilde den Rahmen, in dem das WFDL 2023-25 erstellt worden sei, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Landehauptmann hat das Dokument als Finanzlandesrat heute (28. Juli) in der Landesregierung eingebracht. Die Lage im Hinblick auf die Pandemie habe sich zwar seit der zweiten Jahreshälfte 2021 verbessert, sagte Kompatscher, doch die internationale geopolitische Krise als Folge des Krieges in der Ukraine und die von Rohstoffmangel und steigenden Energiepreisen angetriebene Inflation bedingten eine immer noch sehr unsichere Wirtschaftslage. "Diese weltweite Unsicherheit wirkt sich auch auf Südtirol und die lokale Wirtschaft aus", betonte der Landeshauptmann. "Wenn wir von einer geringen Auswirkung ausgehen, so würde Südtirols reales Bruttoinlandsprodukt nach einem Minus von neun Prozent 2020 und einem Plus von sechs bis sieben Prozent 2021 im laufenden Jahr um 2,5 bis 3,5 und 2023 mit 3,5 bis 4,5 Prozent zulegen."
In dem über 400 Seiten starken Dokument werden zunächst die wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenhänge sowie die demografischen und sozioökonomischen Indikatoren und der institutionelle Rahmen dargelegt, der das Personal, die Körperschaften mit Landesbeteiligung sowie die finanziellen Verpflichtungen des Sicherungspaktes beinhaltet. Angeführt werden in der Folge die strategischen Ziele in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Verwaltung. Die Grundlage dafür bilden das Koalitionsprogramm zur Bildung der Landesregierung und der von der Landesverwaltung erarbeitete Performance-Plan.
Schließlich umfasst das WFDL 2023-25 auch eine Übersicht über die öffentlichen Bauprojekte. Darin finden sich die Landesbauvorhaben, für die bereits eine Mindestprojektierung erfolgt ist und die folglich in das Dreijahresprogramm der öffentlichen Bauten aufgenommen werden können, sowie jene Bauten, für die im nächsten Triennium die Projektierung anlaufen soll. Neu ist in dem Planungsdokument die Übersicht über die Projekte, für welche das Land eine Finanzierung aus dem staatlichen Aufbauplan PNRR anstrebt.
Nach der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung wird das WFDL nun an den Landtag weitergeleitet. Der Rat der Gemeinden hat dem Planungsdokument bereits zugestimmt.
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LPA/jw