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Aufbauplan: Zeitbefristete Aufnahme von Personal geregelt
Zur Umsetzung der Maßnahmen des staatlichen Wiederaufbauplans kann das Land zusätzliches Personal beschäftigen. Die Landesregierung hat die Zuweisungsmodalitäten festgelegt.
Um eigene Projekte umzusetzen, die im Rahmen des gesamtstaatlichen Aufbau- und Resilienzplans PNRR bewilligt wurden, kann das Land Südtirol – abgesehen vom eigenen Stellenplan – bis zu hundert Personen zeitlich befristet einstellen. Die Arbeitsverträge dürfen eine Laufzeit von 36 Monaten nicht überschreiten und in jedem Fall höchstens bis zum 31. Dezember 2026 dauern. Zudem dürfen sie nur einmal erneuert oder verlängert werden.
Heute (12. Juli) hat die Landesregierung die Modalitäten festgelegt, nach denen die Auswahlverfahren abgewickelt und die Stellen den einzelnen Organisationseinheiten zugewiesen werden. "Abteilungen und Ämter der Landesverwaltung, die Projekte vorbereiten, ausschreiben oder durchführen, die über den gesamtstaatlichen Aufbauplan mitfinanziert werden, können in der Generaldirektion die Zuweisung solcher Stellen beantragen", informiert Landeshauptmann Arno Kompatscher, der als Personallandesrat die Landesregierung mit dem Thema befasst hat. "Damit vor allem Fachpersonal aus den Bereichen Bauwesen, Informatik und Elektrotechnik, Wissenschaft, Verwaltung und Arbeit schnell eingestellt werden kann, wurde ein vereinfachtes Auswahlverfahren für diese Bereiche geschaffen", erklärte heute der Landeshauptmann. "Sollten sich nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber finden, welche die nötigen Voraussetzungen mitbringen, wird im Ausnahmefall von der Pflicht der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung und des Zweisprachigkeitsnachweises abgesehen. Aufgaben der zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in erster Linie die Ausarbeitung, Umsetzung, Begleitung und das korrekte Abrechnen der Projekte mit Rom und Brüssel sein." Als wahre Herausforderung bezeichnete es Kompatscher, angesichts des Fachkräftemangels in allen Bereichen Personal zu finden.
Italiens Wiederaufbauplan, der sogenannte gesamtstaatliche Plan zu Aufschwung und Resilienz (Piano nazionale di ripresa e resilienza PNRR) war - nach Zustimmung des Parlaments - am 22. Juni 2021 von der Europäischen Kommission positiv bewertet und am 13. Juli 2021 vom Rat der Europäischen Union (Ecofin) angenommen worden. Italien kann daraus Wiederaufbauhilfen von insgesamt 191,48 Milliarden Euro in Anspruch nehmen, 68,88 Milliarden Euro an Zuschüssen und 122,6 Milliarden Euro in Form von Darlehen. Die Grundlage für den staatlichen Wiederaufbauplan bildet der europäische Wiederaufbauplan mit dem zeitlich befristeten Wiederaufbau-Instrument "Next Generation EU" (NGEU). Die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility/RRF) ist das Herzstück dieses Aufbau-Instruments. Über ihre jeweiligen Aufbaupläne können die EU-Staaten die Mittel aus diesem Fonds beantragen.
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LPA/jw