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Gerichtsurteil: Keine Mehrwertsteuer auf öffentliche Verkehrsmittel

Gute Nachricht für die Landesverwaltung: Die Steuerkommission hat dem Wiederaufnahmeverfahren stattgegeben und die Forderungen der Agentur für Einnahmen auf Mehrwertsteuer zurückgewiesen.

Das Urteil Nr. 57 der Steuerkommission 2. Grades von Bozen, Sektion 1, vom 12. Juli 2022 hat in der Landesverwaltung für Erleichterung gesorgt. Das Gericht hat dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens von SAD und Land Südtirol stattgegeben und damit den Anspruch der Agentur der Einnahmen auf Einhebung der Mehrwertsteuer zurückgewiesen, die ursprünglich infolge der für die Beförderung gewährten öffentlichen Beiträge und für die eingehobenen Dienstleistungsgebühren eingefordert worden war.

Wie die Antragstellenden des Wiederaufnahmeverfahrens betonen, sei die öffentliche Förderung nur dem öffentlichen Verkehrsdienst im Interesse der Allgemeinheit zugute gekommen und auf der Grundlage von Standardkosten festgelegt worden, nicht aufgrund jener, die dem Konzessionär tatsächlich entstandenen sind.

Mit diesem Urteil werden ein wichtiger Rechtsstreit, der die Landeskassen erheblich belastet hätte, beigelegt und das korrekte Vorgehen des Landes bestätigt.

Die Einzelheiten des Urteils der Steuerkommission

Die Steuerkommission vertritt im Unterschied zur Agentur für Einnahmen den Standpunkt, dass wenn die Beförderungsleistungen "nicht eindeutig identifizierbaren Personen, sondern der Allgemeinheit zugute kommen, und die Zuwendung in keinem Zusammenhang mit der Identität und der Anzahl der Fahrgäste steht", die Mehrwertsteuer nicht fällig sei. Im Urteil heißt es weiter, dass eine Steuer fällig wird, wenn "die Leistungsempfangenden von den Beiträgen profitieren". Die von der Landesverwaltung gewährten Zuschüsse zielten jedoch nicht darauf ab, "den Preis der Fahrkarten zu senken", sondern beschränkten sich darauf, "die Händler angesichts der hohen Kosten zu entschädigen und eine kostengünstige Betriebsführung sicherzustellen". Daraus folgt im Sinne des Urteils der Steuerkommission, dass "die öffentliche Bezuschussung nicht als Integration des von den Fahrgästen bezahlten Beförderungspreis angesehen werden" könne. 

Zufrieden zeigt sich Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider: "Das Urteil bestätigt, dass das Land Südtirol stets rechtmäßig und korrekt im Interesse der Allgemeinheit gehandelt hat, und dass der Weg, den das Land bei der Neuordnung des öffentlichen Personennahverkehrs eingeschlagen hat, richtig war."


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LPA/red/jw