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Wassernotstand im Versorgungsgebiet der Beregnungsanlage Prad
Bei der Wasserfassung Tramentanbach im Vinschgau werden die Restwassermengen durchgehend verringert. Diese Maßnahme hat der Landeshauptmann aufgrund eines Wassernotstands heute angeordnet.
Mit einer Verordnung hat der Landeshauptmann heute den Wassernotstand im Versorgungsgebiet der Beregnungsanlage Prad mit Einzugsgebiet Suldenbach und Tramentanbach im Vinschgau ausgerufen. Darin verordnet der Landeshauptmann, dass bis Monatsende im Einzugsgebiet des Tramentanbachs die Restwassermengen bei der Wasserfassung Tramentanbach des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau auf durchgehend zehn Liter pro Sekunde verringert werden.
Dadurch soll, aufgrund hoher Trübung von Suldenbach und Etsch, die für die Bewässerung unzuträglich ist, vorübergehend Wasser zum Bewässern der Kulturflächen bereitstehen. Das Bonifizierungskonsortiums Vinschgau hatte den Antrag gestellt. Es hofft, durch die Verringerung der Restwassermenge die Bewässerung der Anlage Prad bis zum Ende der Trockenperiode aufrecht zu halten.
In der Verordnung des Landeshauptmanns wird das Bonifizierungskonsortium auf das Dringlichste aufgefordert, äußerst sparsam, nachhaltig und effizient mit der Ressource "Wasser" umzugehen und den Verbrauch auf das Minimum zu beschränken. Zudem muss das Konsortium die gesetzten Maßnahmen und die verbleibende Restwassermenge dem Amt für nachhaltige Gewässernutzung, dem Amt für Gewässernutzung, dem Amt für Jagd und Fischerei, der lokalen Forststation sowie dem lokalen Fischereibewirtschafter mitteilen.
Die Bestimmungen der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns zum Wassernotstand im Versorgungsgebiet der Beregnungsanlage Prad sind sofort wirksam.
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LPA/san