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Sprache und Staatsadvokatur: Zwei Durchführungsbestimmungen genehmigt
Die Sprache bei Wettbewerben und die Staatsadvokatur sind Gegenstand der zwei Durchführungsbestimmungen, die der Ministerrat in Rom heute gutgeheißen hat. LH Kompatscher: "Positives Signal aus Rom."
In Anwesenheit von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat der Ministerrat in Rom heute (4. Mai) zwei neue Durchführungsbestimmungen zum Südtiroler Autonomiestatut genehmigt.
In der ersten Durchführungsbestimmung geht es um die Norm zur Sprache bei öffentlichen Wettbewerben. Sie zielt darauf ab, dass die Teilnehmenden an öffentlichen Wettbewerben ihren späteren Aufgabenbereichen angemessene Sprachkenntnisse aufweisen. Konkret muss künftig bei öffentlichen Wettbewerben eine Prüfung in der erklärten Muttersprache abgelegt werden. "Es geht um die Kenntnis beider Landessprachen und im Speziellen um die Kenntnis jener Sprache, zu der sich die Bewerbenden zugehörig erklärt haben", unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher. Das Recht der Bürger, ihre Muttersprache im Umgang mit öffentlichen Ämtern zu verwenden, werde damit noch besser geschützt. "Gleichzeitig wird verhindert, dass sich die Kandidaten einer Sprachgruppe zuordnen und die Prüfung ausschließlich in der anderen Sprache ablegen, wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war", so Kompatscher. Unberührt bleibe hingegen das Recht der Bewerbenden, die der ladinischen Sprachgruppe angehören, die Prüfungen sowohl in italienischer als auch in deutscher Sprache abzulegen.
Die zweite heute genehmigte Durchführungsbestimmung betrifft die Staatsadvokatur. Sie regelt, in welchen Fällen sich Gemeinden die Staatsadvokatur in Trient als Rechtsbeistand nehmen müssen und wann sie sich an einen freiberuflichen Anwalt wenden dürfen.
Positives Signal aus Rom
Zufrieden mit dem Ergebnis zeigt sich Landeshauptmann Arno Kompatscher: "Nach einer Phase der Verlangsamung kommt wieder Bewegung in die Verabschiedung von Durchführungsbestimmungen." Es handle sich um ein positives Signal von Seiten der Regierung: "Bei unserem Gespräch anlässlich des Treffens zwischen der Ministerpräsidentin Meloni und dem österreichischen Bundeskanzler Nehammer hatte Meloni zugesagt, dass die Arbeit an den Durchführungsbestimmungen wieder aufgenommen würde. Zwei Tage später standen sie auf der Tagesordnung des Ministerrats. Ich werde das als konkretes Zeichen dafür, dass ein Wille besteh, die vereinbarten Agenden voranzubringen", sagte Kompatscher.
Bär und Wolf: Gesetzgeberische Maßnahmen gefordert
Die beiden Landeshauptleute Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti (Trentino) haben zudem die Gelegenheit genutzt, auf das "schwerwiegende Problem der Großraubwildtiere Wolf und Bär" hinzuweisen. Die Situation in den Ländern Südtirol und Trentino sei nicht mehr tragbar und müsse dringend gelöst werden. In der Folge gab es dazu eine Diskussion im Ministerrat. In deren Rahmen haben die beiden Landeshauptleute mehrfach darauf hingewiesen, dass sowohl auf Ebene des Staates als auch der Europäischen Union Maßnahmen auf den Weg gebracht werden müssen, um des Problems Herr zu werden.
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LPA/mdg/mpi/gst