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Kompatscher: "Gesetz zu großen Wasserableitungen bringt Vorteile"

Der Landtag hat heute (25. Juli) den Gesetzentwurf der Landesregierung zu den großen Wasserableitungen genehmigt. Damit gebe es "mehr Transparenz und Vorteile für Südtirol“, sagt Kompatscher.

Am heutigen 25. Juli hat der Landtag den von der Landesregierung vorgelegten Landesgesetzentwurf Nr. 144/23 zur Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken genehmigt. Das neue Gesetz regelt, wie die Konzessionen für große Wasserableitungen mit einer Leistung von mehr als drei Megawatt erteilt und erneuert werden, wie lange sie laufen, wie die Konzessionsgebühren festgelegt werden, welche Vorgaben es für die Entwicklung der Anlagen gibt, wie Auswirkungen auf Umwelt- und Landschaft bewertet werden und wie die konzessionierten Güter genutzt und aufgewertet werden.

"Dieses Gesetz basiert auf den Prinzipien des Wettbewerbs, der Gerechtigkeit, der technologischen Entwicklung, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Beteiligung des Gebiets an der Wertschöpfung durch eine natürliche Ressource", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Das Gesetz wird für mehr Transparenz und größere Vorteile für das betroffene Gebiet sorgen", betont der Landeshauptmann. Vor allem aber werden durch das neue Gesetz jene Anbieter den Wettbewerb um den Betrieb der Kraftwerke gewinnen, die am meisten für das Land, die Gemeinden und somit für die Bürgerinnen und Bürger Südtirols leisten beziehungsweise abgeben.

"Wir möchten die Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen fördern, eine ausgewogene Nutzung der natürlichen Ressourcen unterstützen, Klimaschutz gewährleisten, die im Zusammenhang mit den Konzessionen stehenden Güter aufwerten und das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften, des Landes und der Menschen erhöhen", betont der Umwelt- und Energielandesrat Giuliano Vettorato.

Der lange Weg hin bis zum Gesetz

Zum einen fügt sich das neue Gesetz in die von der Europäischen Union und vom Staat vorgegebenen Grundprinzipien, zum anderen nutzt es den Spielraum, den die Autonomie bietet, maximal aus. Dieser Spielraum hat sich im Laufe der Zeit ständig weiterentwickelt: Obwohl die Zuständigkeit für den Bereich 2017 vom Staat auf die Regionen und autonomen Provinzen übertragen wurde, wurden in den vergangenen Jahren Hindernisse geschaffen, die die Situation sehr komplex gemacht haben. Das Monti-Dekret hätte dann die Ausschreibungen für die Verlängerung der großen Wasserkraftkonzessionen in Gang setzen sollen, aber verschiedene regionale Gesetzesinitiativen und das Gesetz des Trentino wurden vom Verfassungsgerichtshof teilweise annulliert.

Die Stärken des Gesetzes

"Diese Ereignisse haben die Zeiten verlängert, aber es auch ermöglicht, noch wichtige Hinweise für die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs zu bekommen, um schließlich den größtmöglichen Nutzen für unser Land zu erzielen", betont Landeshauptmann Kompatscher und nennt einige Vorteile: Die Umweltfonds werden stärker gewichtet und sollen weiter ansteigen sowie wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung sein. Ein neues Nutzungsentgelt wurde eingeführt; die Entschädigung, für die nicht erbrachte kostenlose Energiemenge, wurde erhöht, während alle anderen Gebühren bestätigt wurden.

"Wir haben so viel Gewicht wie möglich auf soziale Klauseln gelegt, die ein wichtiges Thema für die Definition der Ausschreibung sein sollen. Auch die Art des Betriebs der Kraftwerke durch die Konzessionäre wurde festgelegt. Mindestens fünf Prozent der erzeugten Energie werden den Ufergemeinden bereitgestellt. "Darüber hinaus haben wir mit einem Mehrheitsantrag sichergestellt, dass diese Energie den Gemeinden, die selbst keine Verteilung machen, in Form von Geldern zur Verfügung gestellt werden kann", sagt Kompatscher.


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LPA/mdg/san