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Recyclinghöfe: Neue Richtlinien für Annahme wiederverwendbarer Güter

Die Kriterien für die Annahme von wiederverwendbaren Gütern auf Recyclinghöfen werden von der zuständigen Gemeinde definiert. Die Landesregierung hat heute die neuen Richtlinien verabschiedet.

An den Recyclinghöfen in Südtirol können wiederverwendbare Güter angenommen werden. Heute (3. Oktober) hat die Landesregierung die "Richtlinien für die Annahme von wiederverwendbaren Gütern auf Recyclinghöfen" genehmigt. Darin ist festgelegt, dass die zuständige Gemeinde mit eigener Betriebsordnung die Kriterien zur Annahme, Lagerung und zum Austausch von wiederverwendbaren Gütern regelt sowie den Wiederverwendungsbereich am Recyclinghof, wo die Wiederverwendung stattfinden soll, definiert.

Funktionstüchtige Güter wieder in den Kreislauf bringen

"Als wiederverwendbare Güter können beispielsweise Gegenstände wie kleinere Möbel, Sportartikel, Fahrräder, Geschirr, Bücher, Spiele, Kinderzubehör und Elektrogeräte eingestuft werden. Wichtig ist, dass die Gegenstände funktionstüchtig sind und direkt sowie kostenlos weiterverwendet werden können; es darf keine Entschädigung verlangt werden", betont der Direktor des Verwaltungsamtes für Umwelt, Helmut Schwarz. "Ziel ist es, dass nicht mehr gebrauchte, aber noch funktionstüchtige Güter nicht weggeworfen, sondern wieder in den Kreislauf gebracht werden. Sollten die Güter nicht wiederverwendbar sein, müssen sie entsprechend entsorgt werden."

60 Tage Lagerzeit

Das Personal der Recyclinghöfe sorgt für einen reibungslosen Ablauf am Wiederverwendungsbereich. Ist der Bereich überlastet, kann die Annahme von Gegenständen zeitweilig eingestellt werden. Die maximale Lagerzeit der Gegenstände wird mit 60 Tagen festgelegt. In diesem Zeitraum hat jeder die Möglichkeit, einen oder mehrere Gegenstände kostenlos mitzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände über den Recyclinghof als Abfall entsorgt.


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LPA/tl/mpi