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Grünes Licht für grünen Stern für Beherbergungsbetriebe
Betriebe, die ihre Gäste nachhaltig unterbringen und versorgen, dürfen künftig zusätzlich zur klassischen Sterneeinstufung auch einen grünen Stern ausweisen. Das hat die Landesregierung beschlossen.
Der grüne Stern für Beherbergungsbetriebe steht – wie das Nachhaltigkeitslabel Südtirol für Destinationen – für nachhaltiges Arbeiten im Tourismussektor. Die Landesregierung hat am gestrigen Dienstag (10. Oktober) der Einführung eines grünen Sterns im Zuge der Überarbeitung der Einstufungskriterien für Beherbergungsbetriebe zugestimmt.
Um den grünen Stern zu erhalten, muss ein Betrieb – gleich wie die Tourismusdestinationen – eine Zertifizierung durchlaufen und die vorgegebenen Kriterien für Nachhaltigkeit in Unterbringung und Versorgung der Gäste erfüllen. Betriebe, die die dritte Stufe dieser Zertifizierung erreichen, dürfen den grünen Stern ausweisen.
Der grüne Stern ist Teil des Landestourismusentwicklungskonzepts 2030+ (LTEK). Darin sind Zielsetzungen und Leitlinien für eine raumverträgliche und nachhaltige Tourismusentwicklung in Südtirol erarbeitet worden. Dabei ist auch eine Überarbeitung der bestehenden Einstufungskriterien der Beherbergungsbetriebe angedacht. Nicht nur die klassischen Qualitätskriterien im Gastgewerbe sollen zählen, sondern auch nachhaltiges Handeln und beispielsweise im Betrieb verwendete und angebotene biologische und regionale Produkte.
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LPA/uli