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Regeln für Beiträge zum Planen, Bauen und Warten von Radwegen
Um die Radmobilität im Alltag weiter zu fördern, gibt das Land Zuschüsse für Planung, Bau und Wartung von Radwegen. Die Richtlinien hat die Landesregierung am 17. Oktober angepasst.
Fahrradfahren ist gesund, kostengünstig und klimafreundlich. Bei hohem Verkehrsaufkommen und auf kürzeren Strecken ist man mit dem Rad oft auch schneller als mit anderen Mobilitätsmitteln. Das Land hat es sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis 2030 zu verdoppeln. Dazu braucht es auch die Mitarbeit der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die das Land durch Zuschüsse beim Planen, Bauen und Warten von Radwegen und Radrouten unterstützt. Ziel ist es dabei das Radwegenetz in Südtirol immer vollständiger zu machen und es weiter auszubauen. Als Basis dafür dient der Fahrradmobilitätsplan.
Die Landesregierung hat heute (17. Oktober) die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für die Projektierung, die Verwirklichung und die außerordentliche Instandhaltung von übergemeindlichen Radwegen und Radrouten genehmigt.
Die neuen Kriterien machen es möglich, bei der Beitragsgewährung verbindliche Auflagen festzulegen. Dadurch können die die Projekte besser mit dem Fahrradmobilitätsplan des Landes und den Straßenbaurichtlinien des Landes abgestimmt werden. Damit das Land Projekte auch schon in einem frühen Stadium bewerten kann und somit nur Projekte fördert, die zu den Mobilitätszielen des Landes passen, können die Antragsteller laut neuen Richtlinien auch für die alleinige Planung einen Zuschuss beantragen. Außerdem geben die neuen Richtlinien auch Modalitäten für die Abrechnung und für Zusatzfinanzierungen vor.
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LPA/san