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Postuniversitäre Ausbildungen: Ab heute um Studienbeihilfen ansuchen

Ab heute, 15. Jänner 2024, ist es möglich, um eine postuniversitäre Studienbeihilfe des Landes Südtirol für das akademische Jahr 2023/2024 anzusuchen. Letzter Einreichtag ist der 30. September 2024.

Das Land Südtirol unterstützt auch im Studienjahr 2023/24 Studierende, die nach ihrem Hochschulabschluss eine postuniversitäre Ausbildung durchlaufen. Studienbeihilfen gibt es für Studiengänge des dritten Studienzyklus wie Spezialisierungskurse oder Masterstudiengänge der zweiten Ebene, verpflichtende Ausbildungs- oder Berufspraktika, Doktoratsstudien (PhD) und universitäre Lehrgänge zur Erlangung einer Lehrbefähigung, die im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 begonnen haben oder fortgesetzt werden.

Ob eine Studienbeihilfe gewährt wird und in welcher Höhe, hängt von der wirtschaftlichen Lage der Familie ab. Die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familie erfolgt auf der Grundlage des Faktors der wirtschaftlichen Lage (FWL). Dieser wird im Rahmen der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (Eeve) erstellt. Die Eeve-Erklärung und die Bescheinigung des FWL können kostenlos bei den konventionierten Patronaten und Steuerbeistandszentren (Caaf) erstellt werden.

Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen, was den vorab erreichten Hochschulabschluss, die Ausbildung selbst und die Staatsbürgerschaft beziehungsweise den Wohnsitz betreffen, können auf der Landeswebseite unter www.provinz.bz.it/postuniversitaere-ausbildung nachgelesen werden.

Das Gesuch, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises, kann per E-Mail an das Postfach des Amtes für Hochschulförderung hochschulfoerderung@provinz.bz.it oder über zertifizierte Mail (Pec) an hochschulfoerderung.dirittostudiouni@pec.prov.bz.it, mittels persönlicher Abgabe im Amt für Hochschulförderung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (2. Stock, Zimmer 215) oder über den Postweg eingereicht werden.

Die jeweiligen Rangordnungen und Berichtigungszeiträume des Zwischentermins vom 8. April 2024 und des Endtermins vom 30. September 2024 sind auf der Landeswebseite ersichtlich und werden unter "Formulare und Anlagen" veröffentlicht.

Informationen


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/red/jw