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Forschungs- und Innovationsförderung: Neue Richtlinien vorgestellt

Die Neuerungen in der Förderung von Forschung und Innovation hat das Amt für Innovation und Technologie im NOI-Techpark in Bozen 230 Unternehmerinnen und Unternehmern vorgestellt.

Seit Jahresende 2023 sind die neuen Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz Forschung und Innovation (LG 14/2006) in Kraft. Neu ist unter anderem die Notwendigkeit, getrennt für die Förderungen für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung anzusuchen. Als neue Maßnahme wurden die vereinfachten Projekte der experimentellen Entwicklung eingeführt. Diese Maßnahme ermöglicht es vor allem den kleinen Unternehmen Entwicklungsprojekte bis zu 50.000 Euro mit minimalem Aufwand abzuwickeln. Unternehmen, die sich in Südtirol ansiedeln wollen und für Forschungs- und Entwicklungsprojekte um Förderung ansuchen, müssen mit der Landesverwaltung eine Ansiedlungsvereinbarung abschließen.

Über 230 Interessierte bei Informationsveranstaltung

Am vergangenen Freitag (9. Februar) hat das Amt für Innovation und Technologie die Förderrichtlinien im NOI-Techpark in Bozen einem breiten Publikum vorgestellt. Rund 230 Vertreterinnen und Vertreter von Klein-, Mittel- und Großunternehmen aller Sektoren informierten sich dabei aus erster Hand über die Fördermöglichkeiten im Bereich der Forschung und Innovation, ebenso Beratende und Vertretende der Wirtschaftsverbände.

Vielfältige Hilfestellungen

Einleitend verwies NOI-Direktor Ulrich Stofner auf die Merkmale der RIS3-Strategie (Smart Specialisation Strategy) und die vier Spezialisierungsbereiche im Bereich Innovationsförderung. Der Direktor des Landesamtes für Innovation und Technologie, Franz Schöpf, hob anschließend die Bedeutung der Forschung und Innovation für die Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Unternehmen hervor: "Neue Dienstleistungen und Produkte können das Leben der Menschen oder der potentiellen Kunden verbessern und dazu beitragen, Veränderungen erfolgreich zu meistern, damit Unternehmen mittel- und langfristig wettbewerbsfähig bleiben." Besonders für kleine Unternehmen sei es nicht leicht, Neues zu erfinden, gab Schöpf zu bedenken. Gerade deshalb stelle das Land Südtirol mittels verschiedener Institutionen wie dem NOI-Techpark, der Handelskammer Bozen, der IDM oder der Forschungseinrichtungen spezifische Dienstleistungen, Labors, Forschungsinfrastruktur und Fachleute zur Verfügung, die dabei helfen, das notwendige Know-how für die Umsetzung von Projekten aufzubringen. Der Amtsdirektor rief auch dazu auf, sich Partner zu suchen, um ein breiteres Kompetenzen-Spektrum abdecken zu können, was vom Land mit höheren Fördersätzen honoriert werde. Bei der Förderung stärker berücksichtig würden künftig auch Zertifizierungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG), führte Schöpf aus.

Vereinfachte Fördermaßnahmen

Auf die einzelnen Fördermaßnahmen des Landes im Bereich Innovation, Forschung und Entwicklung und die wesentlichen Neuerungen der Anwendungsrichtlinie ging in der Folge Paula Gruber vom Amt für Innovation und Technologie ein. Sie erläuterte die Hauptmaßnahmen, mit denen Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien für Innovation, Prozess- oder Organisationsinnovation, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Managementsysteme sowie die Einstellung von hochqualifiziertem Personal vom Land bezuschusst werden. Gruber informierte über die neu eingeführte Fördermaßnahme für vereinfachte Projekte der experimentellen Entwicklung mit Investitionen bis zu 50.000 Euro. Dabei erläuterte sie, dass Investitionsprojekte bis zu 399.999,99 Euro im Sinne der neuen Anwendungsrichtlinien im Amt für Innovation und Technologie eingereicht werden könnten. Für Projekte ab 400.000 Euro gäbe es die Möglichkeit, über die jeweiligen Ausschreibungen den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Efre) anzuzapfen. Vorgestellt wurden am Freitag auch die angepassten Bewertungskriterien sowie die angehobenen Tagessätze für internes Personal. 

Philipp Achammer neuer Landesrat für Forschung und Innovation

Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch mitgeteilt, dass Philipp Achammer der neue Landesrat für Forschung und Innovation ist.

Weitere Informationen unter www.provinz.bz.it/innovation.


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LPA/jw