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Junglandwirte: Jetzt um Zuschüsse für Niederlassung ansuchen

Bis zum 28. Juni können unter-41-Jährige, die einen Hof übernehmen oder kaufen, um den Beitrag zur Niederlassung ansuchen.

Wer mindestens 18 Jahre und jünger als 41 Jahre alt ist, kann für den Erwerb oder die Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes eine finanzielle Beihilfe erhalten.

"Durch diesen Zuschuss wollen wir junge ausgebildete Landwirte und Landwirtinnen unter 41 Jahren unterstützen, die zum ersten Mal einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen und einen Plan vorlegen, wie sie diesen Betrieb weiterentwickeln wollen", erklärt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

Bis zum 28. Juni 2024 können angehende junge Bäuerinnen und Bauern dieses Jahr um den Beitrag zur Niederlassung ansuchen. Für das Einreichen der Anträge sollen die Junglandwirte an bestimmten Tagen bei den Bezirksämtern für Landwirtschaft in Schlanders (30. April, 31. Mai und 21. Juni), Brixen (9. und 23. April; 7. und 22. Mai sowie 4. und 18. Juni), Bruneck (8. und 22. April, 6. Mai, 21. Mai sowie 3. und 17. Juni) und Meran (Termine werden noch bekannt gegeben) einen Termin vereinbaren.

Zum Termin sind eine Reihe von Unterlagen mitzubringen, und zwar: Vertrag oder Erbschein; Dokumentation Eröffnung Mehrwertsteuerposition in der Landwirtschaft (Handelskammerauszug, Beleg von der Agentur für Einnahmen); gültiger Ausweis; berufliche Qualifikation sowie LaFIS-Bogen und LaFIS-Datenblatt (können eventuell vom Bezirksamt selbst besorgt werden).

Außerdem sollten sich die Junglandwirte unbedingt schon im Vorfeld überlegen, welche Vorhaben und Betriebsziele (vor allem Investitionen) sie am Hof in den nächsten zwei Jahren durchführen möchten. Junglandwirte, die Teilhaber einer Gesellschaft sind, sollten das vorab mitteilen, da der Ablauf der Antragstellung dafür etwas anders ist.


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LPA/san