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Sachwalterschaft wird weiter gefördert

Sachwalterinnen und Sachwalter setzen sich für Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit ein. Diese Schutzmaßnahme wird auch vom Land Südtirol unterstützt.

Seit 2018 gibt es in Südtirol ein Landesgesetz, mit dem die Sachwalterschaft geregelt und gefördert wird. Bei der Sachwalterschaft handelt es sich um eine Schutzmaßnahme zur Wahrung der Interessen von Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung lang- oder kurzfristig unfähig sind diese selbst zu vertreten. Sachwalterinnen und Sachwalter werden vom Vormundschaftsgericht ernannt, vertreten die betroffene Person vor Behörden und agieren im Interesse dieser Person. Dabei soll die Handlungsfähigkeit der oder des Betroffenen so geringfügig wie möglich eingeschränkt werden. Als Sachwalterin oder Sachwalter können sowohl Familienangehörige tätig sein als auch Personen, die diese Tätigkeit ehrenamtlich oder berufsmäßig zugunsten von Personen, die nicht der eigenen Familiengemeinschaft angehören, ausüben. In Südtirol werden ca. 3.500 von einem Sachwalter/einer Sachwalterin begleitet, davon der Großteil von Familienangehörigen.

Um die Vormundschaftsrichterinnen und -richter beim Landesgericht Bozen bei der Ernennung von Sachwalterinnen und Sachwaltern zu unterstützen, führt das Land ein Verzeichnis, in das sich Personen eintragen können, die sich als ehrenamtliche Sachwalterinnen und Sachwalter zur Verfügung stellen. Aktuell umfasst das Verzeichnis 74 eingeschriebene Personen. Neu hinzu kommen juristische Personen, zu denen auch ehrenamtlich tätige Organisationen zählen. Dies wurde heute (11. Juni) in der Landesregierung auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer gutgeheißen. "Wir nehmen nun am Landesgesetz kleine Verbesserungen vor, um damit den Anforderungen vonseiten der Betroffenen und des Vereines für Sachwalterschaft entgegenzukommen", hob Landesrätin Pamer bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung hervor. Die Eintragung in das Landesverzeichnis ermöglicht es, den Beitrag zur angemessenen Entschädigung für die Sachwalterschaft ausbezahlt zu bekommen, falls die unter Sachwalterschaft stehende Person mittellos ist.

Anlass waren anstehende gesetzliche Änderungen, die auch jüngst beim Austausch der Landesrätin mit Vertretungen des Vereins für Sachwalterschaft angesprochen wurden (LPA hat berichtet). Dazu zählt unter anderem, dass der Koordinierungstisch um Vertretungen der Notariatskammer Bozen und der Staatsanwaltschaft Bozen erweitert wird. Der Koordinierungstisch, der in der Landesabteilung Soziales angesiedelt ist, berät darüber wie die Sachwalterschaft weiter gefördert werden kann.


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LPA/ck