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Gemeinden mit Wohnungsnot: Lananer Fraktion Pawigl ausgenommen

Die Landesregierung hat auf Antrag der Gemeinde Lana die Fraktion Pawigl von der Regelung für Gemeinden mit Wohnungsnot ausgenommen.

Die Fraktion Pawigl oberhalb von Lana unterliegt nicht der GIS-Leerstandsregelung. Dazu hat die Landesregierung heute (25. Juni) auf Vorschlag von Gemeindenlandesrat, Landeshauptmann Arno Kompatscher grünes Licht gegeben. 

Laut Angaben der Gemeinde Lana gilt die Fraktion Pawigl als infrastrukturschwach und abwanderungsgefährdet, darum erscheine die Erhöhung des Steuersatzes nicht gerechtfertigt. Dieser Begründung ist die Landesregierung gefolgt. Sie hat – nachdem in der Vorwoche dieselbe Ausnahme bereits für die Schenner Fraktionen Tall und Schennaberg zur Anwendung gekommen ist – dem Antrag der Gemeinde Lana stattgegeben. 

Pawigl liegt auf 1150 bis 1500 Höhenmeter und ist mehr als 10 Kilometer vom Dorfzentrum Lanas entfernt. Die Fraktion weist laut Bericht der Gemeinde Lana eine hohe Konzentration an geschlossenen Höfen auf. Die Regelung findet ab 1. Jänner 2025 Anwendung. „Die Situation in der Fraktion Pawigl ist eine vollständig andere als im Hauptort Lana. Somit ist diese Fraktion verständlicherweise auf Antrag der Gemeinde Lana von der Regelung ausgenommen", führte der Landeshauptmann bei der Pressekonferenz im Anschluss an Regierungssitzung aus. 


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LPA/ck