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Seal of Excellence: Landesregierung passt Richtlinien an
500.000 Euro stehen jährlich bereit, mit denen fünf bis sechs Projekte finanziert werden. Die Änderungen der Richtlinen sehen u.a. die Einführung der Förderung von "Portabilitätsprojekten" vor.
Das Seal of Excellence-Programm ermöglicht seit Februar 2019 die Förderung von Projekten, die die Europäische Kommission als Exzellenzprojekte bewertet hat, aber die aus Budgetgründen nicht gefördert werden konnten. "Das Seal of Excellence bietet eine einzigartige Möglichkeit, den exzellenten Bewertungsprozess von Horizon Europe voll zu nutzen und so auf einfache Weise förderungswürdige Projekte zu identifizieren. Somit nutzen wir die europäische Expertise, um Forschungsprojekte lokal umzusetzen und damit Südtirol als innovativen Forschungsstandort zu stärken", betont Landesrat Philipp Achammer.
Fünf Jahre nach der Einführung der ersten Richtlinien für die Finanzierung dieser Forschungsprojekte wurde es als angemessen erachtet, diese zu ändern. Auf Vorschlag von Landesrat Achammer hat die Landesregierung diesem Vorhaben zugestimmt.
Die Änderungen sehen eine Unterscheidung zwischen Projekten, die ursprünglich an einer Südtiroler Forschungseinrichtung durchgeführt werden sollten, und den sogenannten "Portabilitätsprojekten" vor. Letztgenannte sollten ursprünglich nicht an einer in Südtirol ansässigen Einrichtung durchgeführt werden. Allerdings können seit 2020 auch jene Projekte finanziert werden, wenn sie nach Südtirol gebracht werden. "Portabilitätsprojekte" werden nun im Rahmen einer Ausschreibung finanziert, die in Kürze veröffentlicht wird und deren Rangliste vom technischen Beirat erstellt wird.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit geschaffen, Projekte zu finanzieren, die im Rahmen von MSCA – Global Fellowships (Individuelle Forschungsaufenthalte unterstützt durch die Marie-Slodowka-Curie-Ausschreibungen) eingereicht werden. Diese können bis zu 36 Monate dauern, jedoch nur, wenn der Antrag bei der EU-Kommission von Forschenden stammt, die bereits an einer Südtiroler Einrichtung tätig sind.
Projekte, auch solche mit einer Dauer von 36 Monaten, können dank der neuen Möglichkeit, die Finanzierung auf vier Haushaltsjahre auszudehnen, zu jedem Zeitpunkt des Jahres beginnen. Eine weitere Neuerung zugunsten der Begünstigten ist die Vereinfachung der Abrechnung (das Budget bleibt wie von der Europäischen Kommission vorgesehen). Das Budget wird in zwei Makrokategorien unterteilt: "Beitrag für den Forscher" und "Beitrag für die begünstigte Einrichtung".
Jährlich werden 500.000 Euro zur Verfügung gestellt, um etwa fünf bis sechs Projekte zu finanzieren. Bisher wurden 19 Projekte mit insgesamt 3 Millionen Euro gefördert.
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LPA/red/ck