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Murmeltier in St. Jakob/Leifers eingefangen und freigelassen

Am Freitag wurde ein knapp zweijähriges Murmeltier in der Garage eines Supermarkts in St. Jakob/Leifers gefunden und eingefangen. Es war gesund und konnte am Weißhorn freigelassen werden.

Am vergangenen Freitag wurde der Landesforstdienst alarmiert: In der Garage eines Supermarkts in St. Jakob/Leifers war ein Murmeltier. "Die Freiwillige Feuerwehr hatte das Tier bereits eingefangen und es in einen Transportkäfig gegeben", berichtet Alberto Palmarin, der diensthabende Mitarbeiter des Landesforstdienstes. Laut dem Wildbiologen Davide Righetti, der zu einem Lokalaugenschein kam, handelte es sich um ein subadultes (also ein Tier im zweiten Jahr) einheimisches Murmeltier. "Es gibt keine logische Erklärung dafür, wie das Murmeltier nach St. Jakob gelangt ist. Die nächste Murmeltierkolonie lebt etwa 15 Kilometer Luftlinie entfernt im Gebiet von Jochgrimm", sagt Righetti. "Die Hypothesen sind vielfältig und reichen vom unbeabsichtigten Transport durch ein Fahrzeug (Lkw oder andere) über die spontane Wanderung des Tieres bis hin zum Orientierungsverlust. Eine plausible Antwort haben wir noch nicht gefunden. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Murmeltier im Tal gefunden wurde: Vor zwei Jahren wurde eines an der Mündung von Talfer und Eisack in Bozen gefunden - leider in schlechtem Zustand", erzählt Righetti. Das Tier in St. Jakob hatte Angst und drückte das durch laute Pfiffe (siehe Video) aus; es wurde dann von den Mitarbeitern des Forstdienstes im Gebiet des Weißhorn am Jochgrimm in Freiheit entlassen. 

Es kommt nicht häufig vor, aber immer wieder, dass sich Wildtiere in bewohntes Gebiet verlaufen. "Für das Management von Wildtieren gibt es ein eigenes Amt in der Landesabteilung Forstdienst. Die Mitarbeitenden halten die Entwicklung der verschiedenen geschützten und jagdbaren wilden Tierarten im Blick - ihre Gesundheit, ihre Anzahl und die Schäden, die sie anrichten", sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher. Murmeltiere zählen in Südtirol zu den jagdbaren Arten, die Jagd auf diese Nager ist genau geregelt. Es gibt einerseits geschützte Lebensräume, wo die Jagd grundsätzlich verboten ist. Im September wird die Jagd an 30 Tagen geöffnet: Eine festgelegte Anzahl von Tieren darf zuerst in Schadensgebieten und anschließend in Jagdgebieten erlegt werden. 


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LPA/uli