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Studienbeihilfen für Oberschule und Berufsbildung außerhalb Südtirols
Die Landesregierung hat der Ausschreibung eines Wettbewerbs zur Zuweisung von Studienbeihilfen beim Besuch von Oberschulen oder Vollzeitkursen der Berufsbildung außerhalb Südtirols zugestimmt.
Wer im Schuljahr 2023/2024 außerhalb Südtirols eine Oberschule oder Vollzeitkurse der Berufsbildung besucht hat, kann sich an einem Wettbewerb für die Zuweisung von Studienbeihilfen beteiligen. Die Ausbildung muss mindestens sechs Monate dauern und darf in Südtirol nicht in gleicher Form, mit gleichem Inhalt und für die gleiche Zielgruppe angeboten werden.
Neu in diesem Jahr ist die Einführung des Faktors für die wirtschaftliche Lage FWL als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Studienbeihilfe. Zusätzlich zur Studienbeihilfe ist eine Erstattung der Ausbildungsgebühren vorgesehen. Diese kann je nach Faktor für die wirtschaftliche Lage bis zu 70 Prozent der Kursgebühren oder Schulgebühren betragen.
Die Landesregierung hat heute (23. Juli) den Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer gutgeheißen, diesen Wettbewerb auszuschreiben, und zwar zu einem Gesamtbetrag von 325.000 Euro.
Die Anträge auf Gewährung einer Studienbeihilfe sind ab dem 1. August bis spätestens 30. August 2024, 12 Uhr, beim Landesamt für Schulfürsorge einzureichen. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich innerhalb 30. Oktober 2024.
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LPA/mac