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BBT-Beobachtungsstelle: Finanzierung 2024 genehmigt
Insgesamt 368.000 Euro für den Betrieb der BBT-Beobachtungsstelle für Umwelt und Arbeitsschutz stellt das Land für das Jahr 2024 zur Verfügung. Heute hat die Landesregierung die Summe genehmigt.
Mit der Jahresfinanzierung 2024 des Konsortiums Beobachtungsstelle für Umwelt und Arbeitsschutz für die Arbeiten am Brenner Basistunnel und am Südzulauf hat sich die Landesregierung heute (30. Juli) auf Vorschlag von Landesrat Peter Brunner befasst. Insgesamt umfasst das Jahresbudget 2024 des Konsortiums Beobachtungsstelle 907.000 Euro. Davon stellt das Land Südtirol für den Betrieb im laufenden Jahr 368.000 Euro zur Verfügung. Der Löwenanteil davon, nämlich 300.000 Euro, ist für die Deckung der Führungsspesen des BBT-Infopoints in der Festung Franzensfeste bestimmt.
Der Landesrat für Natur, Umwelt und Klimaschutz Peter Brunner betont die Bedeutung der Beobachtungsstelle für Umwelt und Arbeitsschutz: "Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Umweltauswirkungen des BBT und der Zulaufstrecken und bei der Sicherstellung, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. So können wir die Balance zwischen Infrastrukturentwicklung und Umweltschutz wahren und die Anliegen der Bevölkerung im direkten Dialog berücksichtigen."
Aufgaben der Beobachtungstelle
Die Beobachtungsstelle für Umwelt und Arbeitsschutz für die Arbeiten am Brenner Basistunnel und am Südzulauf besteht seit 2007. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Bauarbeiten zum BBT auf italienischem Staatsgebiet zu überwachen. Dabei geht es vor allem um die Einhaltung der Qualitätskriterien für Umwelt und Arbeitssicherheit. Sie agiert unabhängig von der BBT SE und der RFI und begleitet und prüft die Schritte der einzelnen Bauphasen. Zudem betreut die Beobachtungsstelle den BBT-Infopoint in der Festung Franzensfeste, der neben der Projektinformation als Ausgangspunkt für geführte Baustellenbesuche dient. Die Beobachtungsstelle wird von einem sechsköpfigen Vorstand geleitet, der zwei Vertretende des Landes sowie je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Bezirksgemeinschaften Eisacktal, Wipptal, Salten-Schlern und Überetsch-Unterland umfasst.
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LPA/mpi