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Öffentliche Sportanlagen: Landesgelder zur Energiekosten-Abdeckung
3 Millionen Euro an Gemeinden für Energiekosten der Hallenbäder und Kunsteisanlagen - Landeshauptmann zur Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung ermächtigt
BOZEN (LPA). Die Gemeinden, die Hallenbäder oder Kunsteisanlagen betreiben, können auch in diesem Jahr bei der Abdeckung der Energiekosten mit Unterstützung des Landes rechnen. Mit insgesamt 3 Millionen Euro springt das Land Südtirol den Gemeinden zur Seite, die Hallenbäder und Kunsteisanlagen betreiben und auch im laufenden Jahr mit den hohen Energiekosten zu kämpfen hatten. Die Voraussetzungen für die Zuweisung der Finanzmittel hat die Landesregierung heute (22. Oktober) auf Vorschlag des Landeshauptmanns und Gemeindenlandesrats Arno Kompatscher getroffen. Und zwar hat sie eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2024 genehmigt und den Landeshauptmann zu deren Unterzeichnung ermächtigt.
Auf der Grundlage dieser Zusatzvereinbarung erhalten die Standortgemeinden von Hallenbädern insgesamt zwei Millionen Euro an Landesgeld, um die Energiekosten decken zu können, jene von Kunsteisanlagen eine Million Euro.
Die Finanzmittel für den Betrieb der Sportstätten auf der Grundlage der Sportstättenerhebung des Landes werden nach festgelegten Kriterien und nach Energiebedarf zugewiesen. So zählen bei den Hallenbädern die beheizte Wasserfläche und die Betriebstage. Vorausgesetzt wird, dass die Anlage öffentlich zugänglich oder für eine Wettkampftätigkeit homologiert ist. Bei den Kunsteisanlagen wird zwischen Eishallen und Eisplätzen unterschieden. Bei den Eishallen, an die 750.000 Euro gehen, gelten die Publikumsränge, die Eisfläche und die Betriebstage als Verteilungsschlüssel. Die für die Eisplätze bestimmten 250.000 Euro werden hingegen im Verhältnis zu Eisfläche und Betriebstagen aufgeteilt. Berücksichtigt werden Eisplätze, auf denen Jugendkategorien Leistungssportaktivität ausüben.
Um Schließungen von Sportanlagen angesichts der angestiegenen Energiekosten zu vermeiden, hatte die Landesregierung im Jahr 2022 grundsätzlich beschlossen, die auf den Gemeinden lastenden Mehrkosten auszugleichen. Nach der heutigen Genehmigung der Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2024 und deren Unterzeichnung kann das Amt für Gemeindenfinanzierung der Landesabteilung Öffentliche Körperschaften die 3 Millionen Euro an die 24 Gemeinden für den Betrieb von 36 Anlagen ausbezahlen.
LPA/red