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Befähigungsprüfung für Arbeitsrechtsberater

LPA - Um Zulassung zur Staatsprüfung für Arbeitsrechtsberater kann bis zum 31. Juli 2004 angesucht werden. Die Gesuche sind im Amt für sozialen Arbeitsschutz der Landesabteilung Arbeit in Bozen einzureichen, wo auch weitere Informationen erteilt werden.

Zur Staatsprüfung für Arbeitsrechtsberater werden Bewerber zugelassen, die im Besitze bestimmter Maturazeugnisse oder Hochschulabschlüsse sind und das vorgesehene Praktikum absolviert haben.

Die schriftlichen Prüfungen finden am Sitz der Landesabteilung Arbeit in Bozen statt. Die Termine wurden einheitlich für das gesamte Staatsgebiet auf den 12. und 13. November 2004 festgelegt. Im vergangenen Jahr haben von den 14 angetretenen Kandidaten lediglich drei die Prüfung bestanden.

Die Arbeitsrechtsberater können die Arbeitgeber und Unternehmen in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechtes vertreten und für sie die arbeitsrechtlichen Obliegenheiten vornehmen.

Die Gesuche um Zulassung zur Staatsprüfung für Arbeitsrechtsberater können bis 31. Juli 2004 im Amt für sozialen Arbeitsschutz in der Landesabteilung Arbeit, Leonardo-da-Vinci-Straße 7, in Bozen eingereicht werden, das auch für weitere Informationen zur Verfügung steht.

jw