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Neues Autonomiestatut jetzt auch in Grödner und Gadertaler Ladinisch

LPA - Die Ladiner im Gadertal und in Gröden können nun das neue Autonomiestatut und das Pariser Abkommen von 1946 auch in ihrer Muttersprache konsultieren. Das Landespresseamt hat vor kurzem jeweils eine Broschüre dazu in Grödner und Gadertaler Ladinisch mit einer Auflage von insgesamt 6600 Stück herausgegeben. Das Landesamt für Sprachangelegenheiten hat das neue Statut in die beiden ladinischen Idiome übersetzt.

Mit der Übersetzung wurde eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut umgesetzt, nämlich das Legislativdekret Nr. 262, das den Rechten der Ladiner besondere Bedeutung zuspricht. Darin heißt es, dass das Land und die Region dafür sorgen müssen, dass die Rechtsvorschriften und Rundschreiben, die für die in der Provinz Bozen ansässige ladinischen Bürger von Interesse sind, auf Ladinisch veröffentlicht werden. Mit Beschluss der Landesregierung vom 27. Jänner 2003 werden Rechtsvorschriften und Verwaltungstexte auch ins Gadertaler Ladinisch und ins Grödner Ladinisch übersetzt. Die Übersetzung des neuen Autonomiestatuts haben für das Grödner Idiom Ingrid Runggaldier Moroder in Zusammenarbeit mit Barbara Perathoner und für das Gadertaler Idiom Ulrike Vittur übernommen.
Die rund 70 Seiten umfassenden Broschüren zum neuen Autonomiestatut enthalten neben einem Vorwort von Landeshauptmann Luis Durnwalder und Ladinerlandesrat Florian Mussner den vollständigen Text des Status und das Pariser Abkommen zwischen Italien und Österreich von 1946 in ladinischer Fassung.
Das Landesamt für Sprachangelegenheiten überträgt bereits seit 1997 Rechts- und Verwaltungstexte ins Grödnerische sowie seit Mitte des Vorjahres ins Gadertaler Idiom. Zu den weiteren Dienstleistungen des Amtes im Bereich ladinische Sprache gehören die sprachliche Beratung und die Erstellung einer Datenbank mit Terminologie zu verschiedenen Bereichen in Recht und Verwaltung. Eines der Hauptziele ist ferner die Intensivierung der Zusammenarbeit mit anderen ladinischen Einrichtungen.
Beide Broschüren über das neue Autonomiestatut werden vom Landespresseamt unter der Schriftleitung von Franz Volgger herausgegeben und zwar in einer Auflage von insgesamt 6600 Stück.
Die Broschüren mit dem neuen Autonomiestatut in der Grödnerischen Fassung sowie in der Gadertaler Fassung liegen im Palais Widmann, Crispistraße 3, in Bozen auf und können kostenlos beim Presseamt des Landes unter der Faxnummer 0471 412220/21 angefordert werden. Im Internet können sich Interessierte das Statut in ladinisch auf der Internetseite des Landespresseamts unter www.provinz.bz.it/LPA anschauen.

SAN