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3. Oktober 2004 - Tag für den Abbau architektonischer Hürden
LPA - Auf den Abbau der so genannten architektonischen Hürden besinnt sich Italien am ersten Sonntag im Oktober. Am kommenden 3. Oktober 2004 wird der gesamtstaatliche Tag zum Abbau architektonischer Hürden zum zweiten Mal begangen. Das Landesressort für Gesundheits- und Sozialwesen weist anlässlich dieses gesamtstaatlichen Tages darauf hin, dass jedem Mensch die Möglichkeit beziehungsweise das Recht zugestanden werden sollte, alltägliche Handlungen selbständig vollbringen zu können. Eine Voraussetzung dafür sei der Abbau architektonischer Hürden. In Südtirol soll das seit 2002 in Kraft befindliche Landesgesetz zum Abbau architektonischer Hürden in Kürze durch die vorgesehene Durchführungsverordnung ergänzt werden.
Das Recht jedes Menschen, alltägliche Handlungen selbständig durchführen zu können, endet häufig vor so genannten architektonischen Hürden. Dies gilt vor allem für Menschen, die ständig mit körperlichen Behinderungen leben müssen, aber auch für kranke oder alte Menschen oder Mütter mit Kindern. Zwar wurden gesetzgeberische Maßnahmen und Initiativen auf verschiedenen Ebenen getroffen, um solche Barrieren zu beseitigen, von dem Ziel, barrierenfreie Städte und Dörfer zu schaffen, ist man allerdings noch weit entfernt.Auf Landesebene ist der Bereich seit Mai 2002 durch das Landesgesetz Nr. 7 geregelt. Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Vorgaben fördert das Land "die Beseitigung der architektonischen Hindernisse in privaten und öffentlichen Gebäuden sowie in der Öffentlichkeit zugänglichen privaten Gebäuden, auf öffentlichen Flächen, in Räumlichkeiten öffentlicher Dienste und an der Öffentlichkeit zugänglichen Orten".
Mittlerweile hat eine Arbeitsgruppe den Text für die im Gesetz vorgesehene Durchführungsverordnung mit den technischen Vorgaben erarbeitet. In der Arbeitsgruppe war die Landesregierung durch das Ressort für Gesundheits- und Sozialwesen und das Bautenressort vertreten; mitgearbeitet haben außerdem die Sanitätsbetriebe, die Gemeinden, das Wohnbauinstitut und der HGV. Der Entwurf soll in Kürze der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet werden.
Der Landesrat für das Gesundheits- und Sozialwesen, Richard Theiner, und Bautenlandesrat Florian Mussner erwarten sich von einer klaren und Regelung der barrierefreien Bauens und beziehungsweise der entsprechenden Bauplanung einen wesentlichen Schritt hin zu einem barierrefreien Südtirol.
jw