Unbewegliche Güter
Unbewegliche Güter (Liegenschaften) im Eigentum der öffentlichen Verwaltung werden in drei Kategorien unterteilt:
- Das öffentliche Gut: Dazu gehören alle Güter laut Art. 822 ZGB, insbesondere Seen, Flüsse, Straßen, Autobahnen, Eisenbahnen, Flugplätze, archäologische Funde, historische Sammlungen u.a..
- Das unverfügbare Vermögen: dazu zählen die Forste, die Bergwerke, Steinbrüche, Torflager, archäologische Funde von Sachen, welche unter der Erdoberfläche aufgefunden wurden, die zum Sitz öffentlicher Ämter bestimmten Gebäude und die anderen für einen öffentlichen Dienst bestimmten Sachen, wie z. B. Schulen, Forststationen und Schutzhütten.
- Das verfügbare Vermögen: alle übrigen Güter, die nicht zu einem öffentlichen Dienst bestimmt und somit veräußerbar sind.
Für die Vermögensgüter werden alle damit zusammenhängenden Verträge vom Amt für Vermögensgüter ausgearbeitet. Hingegen sind für die Liegenschaften des Öffentlichen Gutes die jeweiligen Sonderabteilungen - bzw. Agenturen (Forstdomänenverwaltung, Wildbachverbauung…) des Landes zuständig.
Verzeichnisse
Liegenschaften von historischer Bedeutung
1. Schlösser und Festungen:
- Schloss Tirol
- Schloss Feldthurns
- Ruinen Ober - und Untermontani
- Schlandersburg
- Schloss Kastelbell
- Schloss Sigmundskron
- Schloss Thurn
- Schloss Tirol
- Schloss Trauttmansdorff
- Fürstenburg (Burgeis, Mals)
- Festung Franzenfeste
- Ruine Wolkenstein
Diese Liegenschaften werden unterschiedlich genutzt, sei es als Museum, Öffentliche Gartenanlagen oder Fortbildungsstätte.