Angemessenheitsgutachten zu einem Raumordnungsvertrag
Der Beschluss Nr. 108/2014 - Leitfaden für die Erstellung eines Angemessenheitsgutachtens zum Raumordnungsvertrag gemäß Artikel 40/bis, LP 13/97 - ist nicht mehr anwendbar, da die neuen Bestimmungen des LG 9/2018 von der vorherigen Gesetzgebung abweichen.