Technische Beratung
Die technische Beratung von Seiten des Amtes für Schätzungen dient der Unterstützung von Verfahren betreffend den Kauf und Verkauf von Liegenschaften im Interesse der Landesverwaltung sowie für örtliche Körperschaften, welche der Aufsicht und Kontrolle der Landesverwaltung unterliegen.
In die Beratertätigkeit fließt auch die Tätigkeit als Sachverständiger bei Gericht (Oberlandesgericht, regionales Verwaltungsgericht) ein.
Katastererhebungen und Teilungspläne
Im Zuge der Durchführung von Enteignungsverfahren bei Straßenprojekten besteht auch die Notwendigkeit von Katastererhebungen ebenso wie Eigentumsabklärungen in den verschiedenen Grundbuchsämtern.
Am Ende der Arbeiten wird die Erstellung eines Teilungsplanes veranlasst, um die tatsächlich und endgültig besetzen Flächen bestimmen zu können.