Verbaute Flächen
Die Entschädigung für die Enteignung von verbauten Flächen entspricht dem Verkehrswert. Bei der Enteignung von bestehenden, bewohnten Gebäuden werden künftig auch die Übersiedlungskosten anerkannt. Mit Beschluss der Landesregierung vom 14. Januar 2013, Nr. 46 wurden die Richtlinien für die Festlegung der Entschädigung für Übersiedlungskosten bei Enteignungen von Wohngebäuden im öffentlichen Interesse festgelegt.
Wichtige Kriterien in der Bewertung einer Immobilie:
- Zweckbestimmung
- Dimensionen/Ausmaß
- urbanistische Flächenwidmung
- Standort (im Bezug auf das städtebauliche Umfeld, Quartier, Verkehr, Zentrum, Belichtung, Ausrichtung, Vorhandensein von Dienstleistungseinrichtungen, Grünflächen usw.)
- Erhaltungszustand
- Möglichkeit der Wiedergewinnung
- Möglichkeit der Erweiterung
- Vorhandensein und Zustand der technischen Gebäudeausrüstung
- Einhaltung der urbanistischen und bautechnischen Normen
- Beschränkungen (architektonisch, landschaftlich)
- Rechte Dritter
- Angebot/Nachfrage
- allgemeine Wirtschaftslage