Wichtige Faktoren in der Bewertung einer bebaubaren Fläche
- urbanistische Flächenwidmung
- Standort (Exposition, Sonneneinstrahlung, Nähe/Entfernung zum Ortskern und zu öffentlichen Ansiedlungen
- Baumassendichte (m³/m²)
- Erschließungskosten (vorhandene Anlagen, Möglichkeit des Anschlusses, Straße, Kanalisation, ecc.)
- Bodenbeschaffenheit
- Grundstücksgröße
- Durchführungsplan
- Vorhandensein/Mangel an bebaubaren Flächen
- Bindungen/Rechte von Dritten
- Angebot/Nachfrage
- allgemeine Wirtschaftslage
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 03. Mai 2010, Nr. 761 Kriterien für die Festsetzung der Entschädigung für die Enteignung von bebaubaren Flächen im Sinne des Artikels 7/quinquies des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10 genehmigt. Diese Kriterien sind bei der Festlegung der Enteignungsvergütung zu berücksichtigen. Im Speziellen handelt es sich dabei um Kriterien betreffend Lage, Beschaffenheit und tatsächliche Eigenschaften der Liegenschaft, rechtliche Gegebenheiten, liegenschaftsbezogene, den Wert beeinflussende Rechte und Pflichten, Erschließungszustand sowie abgabenrechtlicher Zustand der Liegenschaft und allgemeine Wirtschaftslage und Verfügbarkeit an Bauflächen.