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Impfungen: Neuer Termin zur Impfpflicht für das Schuljahr bzw. Betreuungsjahr 2019/20

Frist für Abgabe der Impfdokumentation für das Schuljahr bzw. Betreuungsjahr 2019/20 bis zum 9. August verlängert.

Foto: pixabay

Um die Impfpflicht für das Schuljahr 2019/20 zu erfüllen, wurde der letzte Termin für das Einreichen der Impfdokumentation (Impfbestätigung, Befreiung oder Aufschub) vom 10. Juli auf den 9. August 2019 verschoben (Beschluss der Landesregierung vom 23. Juli 2019, Nr. 641).

Die Impfvormerkungen können bis zum 8. August um 24.00 Uhr wie folgt vorgenommen werden:

Die Impfdokumentation muss innerhalb 9. August in den Direktionen der Kleinkindbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und Schulen abgegeben werden.

Nähere Informationen auf der Webseite des Landes unter Impfungen 

Ks

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