15. Befähigungslehrgang für Gemeindesekretärsanwärter und Gemeindesekretärsanwärterinnen

Am 31. Mai 2023 wurde im Amtsblatt der Region Nr. 22/Wettbewerbe die Ausschreibung des 15. Befähigungslehrganges für Gemeindesekretärsanwärter und Gemeindesekretärsanwärterinnen veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Abänderung der Ausschreibung, die am 9. August veröffentlicht wurde.
Der Termin für die Übermittlung der Gesuche für die Teilnahme ist am 30. Juni 2023 verfallen.
Der Termin für die Teilnahme zur Abschlussprüfung mittels Vorlage des entsprechenden Gesuchs für Kandidaten von vorherigen Befähigungslehrgängen verfällt am 31.12.2023.

Der Termin für den Eingangstest für die Zulassung zum Befähigungslehrgang wurde festgelegt, und zwar am:

• Samstag, 9. September 2023

im Auditorium des Eurac Research, Drususallee 1, Bozen, mit Registrierung ab 9.30 Uhr und Beginn des Tests um 10.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Parkgarage der Eurac an diesem Tag wegen Bauarbeiten geschlossen ist. Alternative Parkmöglichkeiten finden Sie am Lido Bozen oder im Parkhaus Bozen Mitte. Bitte erscheinen Sie pünktlich und bringen Sie ein Ausweisdokument mit.

Die Bewerberinnen und Bewerber (siehe beigelegte Liste) die termingerecht das Gesuch übermittelt haben, können zum Eingangstest erscheinen.

Für die Registrierung ist es notwendig, einen gültigen Ausweis mitzubringen. Die Rechtmäßigkeit der Teilnahme am Befähigungslehrgang und des Besitzes der Voraussetzungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt überprüft: wer nicht im Besitz der Zugangsvoraussetzungen sein sollte, wird auf jedem Fall von der Teilnahme am Befähigungslehrgang ausgeschlossen.

Der Eingangstest besteht aus 40 gleichwertigen Fragen. Bei jeder Frage ist nur eine aus drei möglichen Antworten richtig. Pro richtige Antwort wird 1 Punkt vergeben. Bei falsch beantworteten Fragen gibt es 1 Minuspunkt. Nicht beantwortete Fragen werden mit 0 bewertet. Für den Test hat der Kandidat 45 Minuten Zeit.

Bei dieser Eingangsprüfung soll die Kenntnis der Kandidaten/innen über die Materien des Lehrganges überprüft werden wobei der Schwerpunkt auf das Autonomiestatut, die örtlichen Rechtsverhältnisse und die lokalspezifischen Bestimmungen gelegt wird.

Die Ordnung der Gemeinden, des Personals, die Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden und die Bestimmungen über die Zusammensetzung und Wahl der Gemeindeorgane sind im Kodex der örtlichen Körperschaften (R.G. Nr. 2/2018 i.g.F.) zusammengefasst. Für die Buchhaltungs- und Finanzordnung gelten weiters das Landesgesetz Nr. 25/2016 und das gesetzesvertretende Dekret Nr. 267/2000.

Als Hilfestellung für die Vorbereitung veröffentlichen wir die Fragen den vorherigen Eingangsprüfungen:
• 13. Eingangsprüfung
• 14. Eingangsprüfung

Für den Fall, dass Sie am Eingangstest nicht teilnehmen, ersuchen wir Sie freundlichst, aus organisatorischen Gründen, um eine kurze Mitteilung an folgende E-Mail-Adresse: oertliche.koerperschaften@provinz.bz.it

Die Liste der zum Lehrgang zugelassenen Kandidaten wird dann auf dieser Homepage veröffentlicht.

Der Eingangstest für die Zulassung zum Befähigungslehrgang fand am 9. September 2023 statt.

Im Anhang die zwei Versionen des gezogenen Eingangstestes B mit den richtigen Antworten:
- Version B 1
- Version B 2

Die Abteilungsdirektorin hat mit Dekret Nr. 17469/2023 die Zulassung der Kandidaten und Kandidatinnen zum Befähigungslehrgang für Gemeindesekretärsanwärter und -anwärterinnen, vorbehaltlich der Kontrolle der wahrheitsgetreuen Angaben laut Gesuch und unter Ausschluss der laut Ausschreibung nicht zugelassenen Studientitel genehmigt.

Laut Ausschreibung werden fünfzig Plätze den Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die in der Provinz Bozen ansässig sind und zehn Plätze für die Teilnehmer aus anderen Provinzen vorbehalten.

Bei Verzicht eines oder mehrerer zugelassener Kandidaten/ Kandidatinnen ist laut Ausschreibung bis zum Zeitpunkt der Abhaltung von 10 % des Unterrichtsprogrammes eine Aufstockung der Teilnehmeranzahl laut Rangordnung der Eingangsprüfung vorgesehen.

Die zugelassenen Kandidaten werden ersucht, bei der Abteilung 7 – Örtliche Körperschaften, Silvius-Magnago-Platz 1, Bozen, innerhalb 15. Oktober 2023 zwecks Überprüfung der Übereinstimmung mit den Eigenerklärungen das Laureatsdiplom und eventuelle Anerkennung des im Ausland erworbenen Studientitels im Original oder in beglaubigter Kopie nachzureichen. Die Eigenerklärungen hinsichtlich Wohnsitzes und Staatsbürgerschaft werden von Amtswegen kontrolliert.

Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 40 vom 12. November 1992 und gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 524 vom 5. Mai 2015 werden von den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen Kursgebühren eingehoben. Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf einen Gesamtbetrag von 800,00 Euro. Die Zahlungsaufforderung der Teilnahmegebühr erfolgt bei Bestätigung der Teilnahme, vor Lehrgangsbeginn. Die unterbliebene Zahlungsleistung bedingt den Ausschluss am Befähigungslehrgang.

Daher ersuchen wir die mit Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 17469/2023 zugelassenen Kandidaten und Kandidatinnen mittels E-Mail (oertliche.koerperschaften@provinz.bz.it), innerhalb 15. Oktober 2023, die Teilnahme am Lehrgang zu bestätigen, andern¬falls die nachfolgenden Personen laut genehmigter Rangordnung für die Teilnahme am Lehrgang von Amts wegen kontaktiert werden.

Daraufhin wird das Verfahren für die Einhebung der Teilnahmegebühr in die Wege geleitet. Nach Bestätigung über die Teilnahme am Kurs wird das Einladungsschreiben samt den Zahlungsbedingungen mittels E-mail verschickt.

Der Kurs startet voraussichtlich mit 17.11.2023 und endet im Dezember 2024. Das vorläufige Kursprogramm sowie Veranstaltungsort werden im Laufe der nächsten Woche bekanntgegeben.

Die Eröffnungsveranstaltung zum 15. Befähigungslehrgang für Gemeindesekretärsanwärter und Gemeindesekretärsanwärterinnen findet am 7. November 2023 um 17:00 Uhr im Innenhof des Landhauses I in Bozen, Silvius Magnago Platz 1, statt. Alle Teilnehmer des Lehrgangs sind herzlich eingeladen. Veranstaltungsprogramm.

Als Hilfestellung für die Vorbereitung dieser Prüfung veröffentlichen wir die Fragen den vorherigen Befähigungsprüfungen und die Bewertungskriterien des 14. Befähigungslehrgang:

 

Befähigungsprüfung

ZULASSUNG DER TEILNEHMER UND TEILNEHMERINNEN ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Kommission für die Oberaufsicht hat in der Sitzung vom 28.01.2025 die Liste der zur Abschlussprüfung zugelassenen Teilnehmer/innen vorgeschlagen. Die Liste wurde mit Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 1918/2025 genehmigt.

PRÜFUNGSKOMMISSION DES BEFÄHIGUNGSLEHRGANGES

Mit Dekret des Generalsekretärs des Landes Nr. 1122/2025 ist die Prüfungskommission des Befähigungslehrgangs zur Vorbereitung auf die Obliegenheiten eines Gemeindesekretärs / einer Gemeindesekretärin ernannt worden.

ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Prüfungskommission hat den Termin für die schriftliche Prüfung festgelegt:

• Schriftlich-praktische Prüfung: Mittwoch, 19. März 2025, ab 14.00 Uhr.

Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit hinzugefügt.

Ort: Landesberufsschule Handel und Grafik Johannes Gutenberg, Siemensstraße Nr. 6 – 8, Bozen

Vorab Info zur mündlichen Prüfung:
• Mündliche Prüfung erfolgt im Monat Mai 2025 (die genauen Tage werden noch festgelegt und bekannt gegeben).

Prüfungsprogramm laut Art. 146 des RG. Nr. 2/2018: Die Abschlussprüfung des theoretisch-praktischen Lehrgangs umfasst eine praktische Prüfung, bestehend in der Beschreibung und Abfassung eines Verwaltungsaktes, sowie eine mündliche Prüfung über die Fächer, die im Dekret laut Artikel 145 Absatz 1 angeführt sind (=Dekret des Präsidenten der Region vom 8. Juli 2020, Nr. 22/A).

GESUCH UM TEILNAHME

Im Sinne des Art. 148 des RG Nr. 2/2018 muss der/die Bewerber/in im Gesuch um Teilnahme an der Prüfung zur Erlangung der Eignung für die Ausübung der Obliegenheiten eines Gemeindesekretärs für die Provinz Bozen angeben, ob er/sie die Prüfungen in italienischer oder in deutscher Sprache ablegen möchte.

Der/die Kandidat/in, welcher/e an der Abschlussprüfung teilnehmen will, muss das Gesuch um Zulassung zur Abschlussprüfung vollständig ausgefüllt und unterschrieben innerhalb 21. Februar 2025 der Abteilung Örtliche Körperschaften (E-Mail-Adresse oertliche.koerperschaften@provinz.bz.it oder oertlichekoerperschaften.entilocali@pec.prov.bz.it schicken (für das Formular siehe bitte link zum Dekret Nr. 1918).

 

Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit hinzugefügt.

Diese Informationen werden zu gegebener Zeit hinzugefügt. 

Diese Informationen werden zu gegebener Zeit hinzugefügt.