Gemeindesekretäre und Gemeindesekretärinnen
Gemeindesekretär – Aufgaben und Ausbildung
In der Region Trentino-Südtirol ist der Gemeindesekretär der ranghöchste Beamte in der Gemeinde. Der Gemeindesekretär ist Leiter des Personals, koordiniert und leitet die Ämter und Dienste der Körperschaft. Er nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses teil und verfasst und unterschreibt die entsprechenden Niederschriften. Er bereitet Verordnungen vor und verfasst Beschlüsse und andere Verwaltungsakte. Er beglaubigt die Unterzeichnung von Privaturkunden und einseitigen Rechtsakten und beurkundet die Verträge im Interesse der Gemeinde.
Für die Ausbildung als Gemeindesekretär ist der Besuch eines Befähigungslehrganges vorgesehen.
Die Gemeinden, die mindestens in der dritten Klasse eingestuft sind, können im Stellenplan die Stelle eines Vizegemeindesekretärs vorsehen. Er übt die Funktion eines Stellvertreters des Gemeindesekretärs aus, um diesen zu unterstützen oder den Sekretariatssitz zu leiten, falls dieser unbesetzt bleiben sollte.
Hier gelangen Sie auf die Homepage des Autonomen Verbandes der Südtiroler Gemeindesekretäre, (Externer Link) welcher die Gemeindesekretäre vertritt und vereinigt.
Wettbewerbe für Gemeindesekretäre
Nach Abschluss des Befähigungslehrganges für Gemeindesekretäre und nach Erlangen der "Bescheinigung über die Befähigung zum Gemeindesekretär", kann man an den Wettbewerben in den Gemeinden teilnehmen. Die Gemeinden können den Wettbewerb zur Besetzung des Sekretariatssitzes neun Monate vor Freiwerden des Sitzes ausschreiben. Die Gemeinden können die freie Stelle als Gemeindesekretär auch mittels Mobilität besetzen. Die Materie ist im Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2 "Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol" (III. Titel "Organisation und Personal" - III. Kapitel "Gemeindesekretäre") geregelt.
Auf der Homepage der Abteilung für Arbeit (Externer Link) finden Sie die zurzeit ausgeschriebenen Wettbewerbe.
Für die Einstufung der Sekretariatssitze werden die Gemeinden nach der Einwohnerzahl in Klassen bestimmt.
In den Gemeinden vierter Klasse und dritter Klasse bis zu 3.000 Einwohnern handelt es sich um einen Wettbewerb nach Bewertungsunterlagen und Prüfungen (schriftlich, praktisch und mündlich). Die Bewertung der Unterlagen erfolgt nach Kriterien, die mit Dekret des Präsidenten der Region Nr. 8 vom 4. Mai 2022, Nr. 8 vorgesehen sind.
Am Wettbewerb können italienische Staatsbürger teilnehmen, die im Besitz der Bescheinigung über die Eignung zur Ausübung der Obliegenheiten eines Gemeindesekretärs sind oder bereits dienstleistende Gemeindesekretäre.
Bei Gemeinden dritter Klasse mit mehr als 3.000 Einwohnern und den Gemeinden zweiter Klasse bis zu 10.000 Einwohnern handelt es sich um einen Wettbewerb nach Bewertungsunterlagen und Prüfungen, welche eine schriftliche - praktische und mündliche Prüfung umfassen.
An den Wettbewerben können folgende Personen teilnehmen:
- Unbefristete Gemeindesekretäre der Gemeinden über 3.000 Einwohner;
- Personen, die als Gemeindesekretär mindestens ein Jahr in den Gemeinden erster Klasse oder zweiter Klasse in den Gemeinden über 10.000 Einwohner bzw. mindestens zwei Jahre in den Gemeinden zwischen 3.000 und 10.000 Einwohnern bzw. mindestens drei Jahre bei Sekretariatssitzungen in Gemeinden bis zu 3.000 Einwohner gearbeitet haben;
- Personen, die als Vizegeneralsekretär für eine Dauer von mindestens zwei Jahren in Gemeinden erster oder zweiter Klasse mit mehr als 10.000 Einwohnern bzw. mindestens vier Jahren in Gemeinden zweiter Klasse bis 10.000 bzw. dritter Klasse in Gemeinden über 3.000 Einwohnern bzw. mindestens sechs Jahren in Gemeinden dritter Klasse bis zu 3.000 Einwohnern Dienst geleistet haben;
- die Bediensteten öffentlicher Körperschaften die mindestens neun Jahre Dienst im achten Funktionsrang bzw. als Funktionär der Kategorie D geleistet haben und die Befähigung laut Art. 146 besitzen.
Bei Gemeinden zweiter Klasse mit mehr als 10.000 Einwohnern und den Gemeinden erster Klasse handelt es sich um einen Wettbewerb nach Bewertungsunterlagen und Prüfungen, welche eine schriftliche - praktische und eine mündliche Prüfung umfassen.
An den Wettbewerben können teilnehmen:
- unbefristete Generalsekretäre der Gemeinden erster Klasse und zweiter Klasse über 10.000 Einwohner;
- Personen, die als Generalsekretäre mindestens zwei Jahre in den Gemeinden erster Klasse oder zweiter Klasse in den Gemeinden über 10.000 Einwohnern bzw. mindestens drei Jahre in den Gemeinden dritter bzw. zweiter Klasse zwischen 3.000 und 10.000 Einwohnern bzw. mindestens sechs Jahre bei Sekretariatssitzungen vierter und dritter Klasse in Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern gearbetet haben;
- Personen, die als Vizegeneralsekretär für eine Dauer von mindestens drei Jahren in Gemeinden erster oder zweiter Klasse mit mehr als 10.000 bzw. mindestns sechs Jahren in Gemeinden zweiter Klasse bis zu 10.000 bzw. dritter Klasse in Gemeinden über 3.000 Einwohnern bzw. mindestens neun Jahren in Gemeinden dritter Klasse bis zu 3.000 Einwohnern Dienst geleistet haben.